Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
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Einordnung: Rundfunk
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Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gehören öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts), die gebührenfinanzierte Hörfunk- und Fernsehprogramme veranstalten.
Öffentlich-rechtliche Sender gibt es in verschiedenen anderen Ländern, so in Europa z.B. die RAI in Italien, die BBC Großbritannien oder NOS Niederlande. Anfang 2004 veröffentlichte die britische Regierung einen Gesetzesentwurf, wonach die BBC in drei unabhängige Gesellschaften zerschlagen werden soll.
Nicht alle Länder in Europa haben öffentlich-rechtliche Anstalten. Dass z.B. auch eine andere Rechtsform möglich ist und dies auch funktioniert, zeigt die schweizerische SRG. (Diese ist ein Unternehmen als Verein im Sinn von Artikel 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches).
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Situation in Deutschland
In Deutschland wird nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten nach britischem Vorbild (BBC) eingeführt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 1987 in einem Urteil fest, dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z.B. in der Schweiz möglich.
Zu Zeiten der Weimarer Republik waren die Rundfunksender privatrechtlich geführte Gesellschaften (AGs / GmbH), bei welchen die einzelnen Länder sowie der Staat Teilhaber waren.
Es wurde Mitte der 80er mit der Einführung des so genannten "Dualen Systems" eine von zwei Säulen neben dem privaten Rundfunk. Man spricht auch vom Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn neben dem Fernsehen auch das Radio eingeschlossen ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Fernsehen. Öffentlich-rechtliche Sender finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der im Besitz eines Empfangsgerätes ist (Fernseher, Radio, Computer mit TV-Karte etc.) monatlich über die GEZ entrichten muss. Insoweit "gehört" der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürgern. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland nach Österreich die höchsten Fernsehgebühren in Europa. Das spanische Fernsehen RTVE kommt sogar ganz ohne Gebührenfinanzierung aus!
Darüber hinaus hat er zur weiteren Finanzierung die Möglichkeit, in seinen Hauptprogrammen bis 20.00 Uhr einen Anteil an Werbung auszustrahlen. Alle Einnahmen dürfen nur für die Erstellung und die Verbreitung von Programmen sowie zum Betrieb der Rundfunkhäuser genutzt werden. Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn darf und kann nicht erwirtschaftet werden: mögliche Überschüsse werden ebenfalls für Programmproduktion oder z.B. technische Investitionen genutzt. Anderen öffentlich-rechtlichen Sendern in Europa ist dies jedoch gestattet, es gibt zwar eine tägliche Werbezeitbegrenzung, jedoch darf auch an Sonn- und Feiertagen sowie rund um die Uhr Werbung augestrahlt werden.
Die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden von Aufsichtsgremien beaufsichtigt, in der Regel sind dies jeweils der Rundfunkrat (programmliche Aspekte) und der Verwaltungsrat (unternehmerische Aspekte). In den Aufsichtsgremien sitzen Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen wie politische Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen usw.. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den so genannten öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, der in den jeweiligen Landesmediengesetzen verankert ist. Danach müssen die Programme den Zuschauern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei sind auch bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten.
In Deutschland gibt es neun Landesrundfunkanstalten, die sich zu der ARD (Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschland) zusammengeschlossen haben.
Landesrundfunkanstalten
Zu den Landesrundfunkanstalten gehören in der Bundesrepublik Deutschland alle Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere Bundesländer Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten.
Derzeit sind es die 9 Mitglieder der ARD:
- Bayerischer Rundfunk (BR),
- Hessischer Rundfunk (hr),
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
- Norddeutscher Rundfunk (NDR),
- Radio Bremen (RB),
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB),
- Saarländischer Rundfunk (SR),
- Südwestrundfunk (SWR),
- Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR)
Bundesweite Programme
Zu den bundesweiten öffentlich-rechtlichen Programmen gehören Das Erste (Gemeinschaftsprogramm der ARD), das ZDF sowie das DeutschlandRadio, mit den Programmen Deutschlandfunk und DeutschlandRadio Berlin.
Des Weiteren bieten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch Gemeinschaftsprogramme und Spartenkanäle an. Dazu gehören u. a. Arte, Phoenix, 3sat, KiKa (Der Kinderkanal) und ein digitales Programmangebot (ARD digital, ZDF vision), das Programme von Drittanbietern beinhaltet.
Die Deutsche Welle mit Hörfunk und Fernsehprogramm nimmt als Auslandssender eine Sonderrolle ein, da sie von der Bundesregierung beaufsichtigt und finanziert wird.
Über die obligatorischen Fernsehgebühren, die von der GEZ im Auftrage des WDR eingezogen werden, werden nicht nur die Sendeanstalten, sondern auch die Verwaltungsorgane finanziert. Hierzu gehören die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die Landesmedienanstalten sowie die Verwaltungen der einzelnen Sender.
Weblinks
- weitere Weblinks
- "Kopfsprung ins Seichtevon Thomas Assheuer, Die Zeit, 8. Januar 2004, Nr.3. Kritische Untersuchung der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
- Telepolis: ARD und ZDF im Europavergleich
- Suche nach Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk Infos mit: Yahoo
