Österreichische Staatsbürgerschaft
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Einordnung: Österreich
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Angehörige des österreichischen Staates haben die Österreichische Staatsbürgerschaft. Nach dem Abstimmungsprinzip erhalten eheliche Kinder die Staatsbürgerschaft eines Elternteils, nichteheliche die der Mutter.
| Inhaltsverzeichnis |
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:
Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Erwerbs:
Einbürgerung mit Rechtsanspruch
- Abstammungsprinzip: Eheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft des Vaters oder der Mutter, uneheliche die der Mutter.
- bei aufrechter Ehe und gemeinsamer Haushaltsführung mit einem österreichen Staatsbürger, dabei muss die Ehe mindestens ein Jahr dauern und der Ausländer mindestens vier Jahre in Österreich oder die Ehe zwei Jahre und mindestens drei Jahre Aufenthalt in Österreich sein.
- nach ordentlichem Wohnsitz in Österreich von mehr als 30 Jahren
Einbürgerung ohne Rechtsanspruch
Eine Verleihung kann erfolgen wenn:
- ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich von mindestens zehn Jahren vorliegt
- ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich von mindestens vier Jahren vorliegt und zusätzlich berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen (z. B. Verwandte mit österreichischer Staatsbürgerschaft im Inland etc.)
- außerordentliche Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaften, des Sportes, der Wirtschaft, der Kulturen, im Interesse der Republik Österreich vorliegen oder zu erwarten sind.
Universitätsprofessor
Ein Fremder der den Dienst als Universitätsprofessor an einer österreichischen Universität antritt, erhält die österreichische Staatsbürgerschaft. Weiters erhalten der Ehegatte sowie die minderjährigen unverheirateten Kinder ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft. Auf die bisherige Staatsbürgerschaft muss jedoch nicht verzichtet werden, obwohl eine doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich unter normalen Bedingungen nicht möglich ist.
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Dies kann erfolgen durch
- Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
- Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates.
- Entziehung (zum Beispiel Schädigung des Ansehens der Republik)
- Verzicht
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers:
Die Grundrechte lassen sich in die Bürgerrechte, die für alle Staatsbürger gelten, und in Menschenrechte, die auch für Fremde gelten, unterteilen.
Der Staatsbürger hat Recht auf einen ungestörten Aufenthalt im Land, er hat politische Rechte (Wahlrecht, Teilnahme an Volksabstimmungen etc.), er hat Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und hat weiters ein Recht auf Schutzanspruch österreichischer Vertretungsbehören im Ausland.
Der Staatsbürger hat aber auch Treuepflicht gegenüber dem Staat, Männer müssen den Wehrdienst oder einen Wehrersatzdienst absolvieren, weiters haben sie die Pflicht zur Übernahme eines Geschworenenamtes.
Verleihung und Nachweis der Staatsbürgerschaft:
Verliehen wird die Staatsbürgerschaft durch den jeweiligen Landeshauptmann.
Bestätigungen, dass man die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, den Staatsbürgerschaftsnachweis, stellt die jeweilige Gemeinde aus. Diese sind jedoch meist zu sogenannten Staatsbürgerschaftsverbänden zusammengeschlossen. Als Staatsbürgerschaftsnachweis gilt auch meist ein Reisepass, da man diesen auch nur bei einer aufrechten Staatsbürgerschaft bekommt.
Siehe auch:
- Suche nach Österreichische Staatsbürgerschaft Infos mit: Yahoo
