Abfallvermeidung
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Einordnung: Abfall
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Unter Abfallvermeidung werden alle Vorkehrungen und Maßnahmen verstanden, die der stofflichen Verwertung, dem Recycling, voraus gehen und dazu dienen die Menge des anfallenden Abfalls zu reduzieren. Abfallvermeidung geschieht schon bei der Konzeption und durch das Design von Erzeugnissen, insbesondere auch durch die Auswahl und den Einsatz von Stoffen.
Zur qualitativen Abfallvermeidung gehören
- die Vermeidung des Einsatzes von giftigen oder anderweitig problematischen Stoffen
- die Vermeidung von Stoff-Verbünden
- die Minimierung der Anzahl der eingesetzten Stoffe auf möglichst nur einen Stoff (für einfache Produkte)
- die Konzeption der Produkte für den Mehrfachgebrauch in Produkt-Dienstleistungssystemen (z.B. Öko-Leasing).
Zur quantitativen Abfallvermeidung zählen alle Maßnahmen, die von vornherein (also schon bei der Produktion) auf die Verminderung der später anfallenden Abfallmenge zielen wie
- die Verringerung der eingesetzten Materialmasse (z.B. dünnwandigere Verpackungsfolien)
- die Konzeption von Produkten mit langer Gebrauchsdauer für die Wiedernutzung, Weiternutzung mit den Eigenschaften der Reparierbarkeit, Reinigungsfähigkeit, Waschbarkeit, Wiederbefüllbarkeit etc.
Werden Produkte für eine lange Gebrauchsdauer und für viele Gebrauchsvorgänge hergestellt, so ist die entstehende Abfallmenge im Verhältnis zur Nutzung sehr gering. Werden Produkte dagegen für eine kurze Gebrauchsdauer und womöglich nur für einen Gebrauchsvorgang hergestellt, ist die Abfallmenge im Verhältnis zur Nutzung sehr groß.
Beispielprodukt Haus zur Totalsanierung 2004
- Ein Fachwerkhaus aus dem 15. Jahrhundert diente seit über 500 Jahren dem Wohnen und Arbeiten von zwei Familien in der 26. Generation; über 200 Menschen haben darin gewohnt und der Erbauung und Erhaltung fielen insgesamt 20 Tonnen Abfälle an, also 2 kg/E*a (Kilogramm pro Einwohner und Jahr).
- In einem 1971 gebauten Zweifamilienhaus haben in 25 Jahren 15 Menschen gewohnt und bei seiner Erbauung und Erhaltung fielen 15 Tonnen Abfälle an, also 40 kg/E*a - das Zwanzigfache.
Beispielprodukt Verpackung
- Wird ein Fruchtsaftgetränk in 1-Liter-PET-Pfandflaschen mit einem Leergewicht von 100 g abgefüllt, die 50mal wiederbefüllt werden können, so fällt für 1000 Liter 2 kg Abfall an.
- Wird dieselbe Getränkemenge in Aluminium-Verbund-Tüten à 200 ml und einem Leergewicht von 20 g abgefüllt, so fallen 100 kg Abfall an - das Fünfzigfache.
Neben dem quantitativen ist aber auch der qualitativen Unterschied der Abfälle zu beachten: Sowohl die PET-Flaschen als auch das alte Fachwerkhaus sind stofflich problemlos wiederverwertbar, während das Recycling von Metallverbundstoffabfällen energetisch fragwürdig ist und Häuser aus den 1970er Jahren wegen der damals eingesetzten schädlichen Stoffe (sog. Wohngifte) oft nicht recyclingfähig sind.
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