Agrardiesel
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Einordnung: Landwirtschaft | Kraftstoff | Zoll
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Agrardiesel bezeichnet Diesel, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag für den nachgewiesenen Verbauch von Agrardiesel eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer.
Seit 2003 beträgt die Mineralölsteuer 47,04 Cent/Liter, davon sind 15,34 Cent/Liter Ökosteuer. Landwirte erhalten eine Vergütung von 21,48 Cent/Liter. Agrardiesel wird somit in Deutschland mit nur 25,56 Cent/Liter besteuert.
Die Rückvergütung soll (insb. nach Einführung der Ökosteuer) die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten stärken. Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung wird in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. Ein niederländischer Landwirt zahlt nach Rückvergütung 6¢ Steuer je Liter Diesel, ein französischer 5¢ und eine belgischer 0¢.
Mit dem Agrardieselgesetz wurde am 1. Januar 2001 die frühere Gasölverbilligung abgelöst.
Weblinks
- weitere Weblinks
- Bundesumweltministerium 2004: Die Ökologische SteuerreformZoll: Antrag auf Vergütung für Agrardiesel
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