Aktionär
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Einordnung: Aktiengesellschaft
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Der Aktionär ist Eigentümer eines Anteils an einer Aktiengesellschaft. Er nimmt seine Rechte insbesondere durch Teilnahme an der Hauptversammlung wahr. Dort wird von den Aktionären der Aufsichtsrat gewählt, der die Führung der Gesellschaft durch den Vorstand überwacht (anders bei Mitbestimmung). Am Gewinn des Unternehmens wird der Aktionär durch die Ausschüttung von Teilen des Gewinns als Dividende beteiligt. Das Stimmrecht und der Gewinnanteil des Aktionärs bestimmen sich nach der Größe seines Anteils an der Gesellschaft.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde mehrfach bei der Privatisierung von Staatsunternehmen versucht, die Verbreitung von Aktien in der Bevölkerung zu erhöhen (z.B. Preussag, Veba, Volkswagen, Deutsche Telekom und Deutsche Post). Die Privatisierung der Telekom ab 1996 war in dieser Hinsicht zunächst relativ erfolgreich, dies traf mit dem Aufschwung der New Economy zusammen. In dieser Zeit wurden allerdings bei den Kleinaktionären falsche Erwartungen geweckt, was die Sicherheit ihrer Kapitalanlage in Aktien anbetraf. Nach dem Zusammenbruch der New Economy und dem Absturz der Aktienkurse haben sich viele Börsenneulinge wieder zurückgezogen.
Siehe auch: Aktie, Finanzskandal
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