Atemschutzgeräteträger
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Einordnung: Atem- und Körperschutz | Organisationsform in der Feuerwehr
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im Einsatz]]Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man jene Personen, die in der Lage sind sowohl medizinisch als auch Ausbildungsmäßig Atemschutzgerät zu tragen.
Aus der medizinischen Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Platzangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können. Diese Bedingungen sind notwendig wenn jemand aus beruflichen Gründen mit Atemschutzgeräten arbeiten muss, beispielsweise Schweißer, die in einem Tank arbeiten müssen. Besonders anstrengend sind naturgemäß Tätigkeiten, wie sie bei der Feuerwehr anfallen.
Üblicherweise dürfen Atemschutztträger nur zu zweit oder zu dritt in den Bereich gehen, so dass einer den anderen unterstützen kann, falls es zu irgendwelchen Problemen in dem Bereich, wo zu wenig Atemluft für ein normales Arbeiten vorhanden ist, kommt. Bei der Feuerwehr ist generell die zusätzliche Bereitstellung eines Rettungstrupps für jeden eingesetzen Trupp vorgeschrieben. Bei höchster Gefahr für Menschenleben kann kurzfristig von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Der Atemschutzgeräteträger (kurz AGT) hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern, sowie den Leistungstest erfolgreich absolviert und ist nun berechtigt unter umluftunabhängigen Atemschutz im Einsatz vorzugehen. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, z.B. beim Innenangriff oder bei Gefahrstoffunfällen.
Leistungstest
Zum Tragen von Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte medizinische Untersuchung nach Grundsatz G26.3-Arbeiten unter schwerem Atemschutz nötig. Diese ist für 3 Jahre, bei über 40jährigen nur 1 Jahr, gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob der Feuerwehrmann die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Sie setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, EKG, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Thorax-Röntgen (wegen der Strahlenbelastung nur alle 10 Jahre). Zusätzlich zu dieser Untersuchung muss der Feuerwehrangehörige jährlich einen Leisungstest absolvieren. Dieser besteht aus Belastungs-EKG, Atemschutzübungsstrecke (Käfig), 30m Endlosleiter, sowie 20 Züge à 20kg auf 2m mittels Hammer. Dabei müssen alle Tests unter der kompletten Persönlichen Schutzausrüstung und unter schwerem Atemschutz durchgeführt werden.
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