Atomausstieg
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Unter Atomausstieg versteht man den Ausstieg eines Landes aus der zivilen Nutzung der Kernenergie. Nach dem Beinahe-Unglück von Harrisburg und der Katastrophe von Tschernobyl haben einige Mitglieder der Staatengemeinschaft den so genannten Atomausstieg angestrebt und teilweise auch vollzogen. In Deutschland ist der "Atomausstieg" in einem Vertrag der Bundesrepublik mit den Betreibergesellschaften geregelt, allerdings haben die meisten AKWs noch Restlaufzeiten bis etwa 2025.
Wie auch sein Pendant - das als Antwort darauf geprägte Schlagwort vom "Atomeinstieg" - ist der Begriff grammatikalisch und semantisch äußerst fragwürdig: Aus dem Atom kann man weder aus- noch einsteigen. Korrekt müsste es zum Beispiel heißen "Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie".
Siehe auch: Regenerative Energie, Portal Umweltschutz, Restlaufzeit, Atomeinstieg
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