Bürgerschaft
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Stadtstaaten Bremen und Hamburg
Die Bürgerschaft ist der Name der Landesparlamente in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen.
Sie entspricht dem Landtag in anderen Bundesländern, nimmt zusätzlich aber auch kommunalpolitische Aufgaben wahr.
Siehe:
Weitere Hansestädte
Die Stadtvertretungen in ehemaligen Hansestädten (auch Bremen und Hamburg) wird traditionell als Die Bürgerschaft bezeichnet.
Siehe:
- Hansestadt Greifswald
- Hansestadt Lübeck
- Hansestadt Rostock
- Hansestadt Stralsund
- Hansestadt Wismar
Vorsitzender
Vorsitzender der Bürgerschaft ist der Präsident der Bürgerschaft. Die Bürgerschaft wählt in ihrer ersten Sitzung nach der Neuwahl einen Vorsitzenden der Gemeindevertretung und seine beiden Stellvertreter für die aktuelle Wahlperiode, aus ihrer Mitte.
Zu den Aufgaben des Präsidenten gehört es mit Zustimmung des Bürgermeisters die Tagesordnung für die Sitzungen der Bürgerschaft festzusetzen. Er beruft die Sitzungen der Bürgerschaft ein und leitet sie.
Weiterhin hat der Präsident der Bürgerschaft neben dem Bürgermeister umfangreiche Repräsentationsverpflichtungen Stadt. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der Präsident der Bürgerschaft von seinen beiden Stellvertretern unterstützt und im Bedarfsfall vertreten.
Zum Präsidium der Bürgerschaft gehören außerdem der Bürgermeister und die Vorsitzenden der Fraktionen.
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