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Befähigungszeugnis

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Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent) für den Nautiker, dass er Schiffe bestimmter Größe in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier oder als Kapitän führen darf.

Die Ausbildung findet hauptsächlich an (für AG) Seefahrtsschulen oder (Fach-)Hochschulen statt.

Bis zur Einführung des STCW-Codes wurden folgende Patente unterschieden:

Es gibt weitere regionale Patente: das Bodenseeschifferpatent, das Rheinschifferpatent (drei Strecken), das Donau-Kapitänspatent, Schifferpatent Donau das Elbschifferpatent, das Untere Elbe-Patent, das Untere-Ems-Patent usw. sowie Berechtigungsscheine: "Berechtigungsschein für Leda, Ems, Ilmenau und Emdener Hafen" usw.

Weblinks

siehe auch: Kapitän, Schifffahrt, Frachtschiff, Containerschiff, Nautik, Seeschifffahrt, Liste Schifffahrt, Schiff, Navigation, Seemannschaft, Seemannssprache, Binnenschifffahrt, Binnenschiffer, Seefahrt, [[[Matrose]], Sportbootführerschein, Sportschiffahrt, Segeln, Segler, Patent







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