Berufsunfähigkeitsversicherung
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Einordnung: Versicherungswesen
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der in Deutschland bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Im Allgemeinen wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung ~ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet, allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zur Invaliditätsversicherung wird neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeits-, die Grundfähigkeits-, die Dread Desease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung gerechnet.
Leistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Vertragsgestaltung
- Das Alter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt würde, kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden.
- Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer extra vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. Wird die versicherte Person in diesem Beispiel mit 54 berufsunfähig, dann erhält die für die Erlebensfall-Leistungen bezugsberechtigte Person eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr der versicherten Person ausgezahlt. Tritt die Berufsunfähigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fällig.
Für Berufe mit höherem Risiko (z.B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt.
--Pikachu 21:11, 24. Mär 2005 (CET)
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