Besatzungsstatut
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Einordnung: Deutsche Geschichte | US-Außenpolitik
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Das Besatzungsstatut vom 10. April 1949 regelt die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der neu eingesetzten deutschen Regierung vom 15. September 1949 und den Alliierten (Alliierte Vorbehaltsrechte). Es galt vom 21. September 1949 bis zum 4. Mai 1955.
Mit dem Besatzungsstatut ist die BRD nur begrenzt souverän, die Regierung von Frankreich, den USA und Großbritannien räumen der BRD das "größtmögliche Maß an Selbstregulierung" ein. Die Militärgouverneure behalten sich bestimmte Befugnisse vor, etwa im Bereich der Entmilitarisierung und den damit verbundenen Forschungsgebieten, der Beschränkung der Industrie und Zivilluftfahrt. Kontrollen der Außenpolitik, der Flüchtlingsproblematik, der Finanzverwaltung, der Innenpolitik, sowie die Zustände in den Gefängnissen der BRD bleiben ebenfalls möglich. Die Sicherheit der Alliierten, sowie die Beachtung des Grundgesetzes steht im Vordergrund.
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