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Biotopwertverfahren

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Zur Festlegung der Kompensationsmaßnahmen für Beeinträchtigungen der Natur durch Eingriffe werden unterschiedliche Verfahren angewendet. Eines davon ist das (umstrittene) Biotopwertverfahren.

Der "Wert" von Eingriff und Ausgleich ist in allen seinen Schädigungs- und Wohlfahrtswirkungen für den Naturhaushalt im Rahmen der Landschaftsplanung, aber auch mit den aufwendigsten wissenschaftlichen Untersuchungen nach heutigem Kenntnisstand nicht zu ermitteln. Trotzdem werden derzeit unter einem aus dem Bauleitplanungsrecht begründeten Druck, den Umfang der Ausgleichsmaßnahmen in ein gerechtes Verhältnis zu den Eingriffswirkungen zu setzen, etliche Bilanzierungsverfahren vorgestellt. Normative, generalisierende Verfahren mit dem Ziel einer "Berechenbarkeit" der Auswirkungen führen aber mangels gesicherter Grundlagen zu Scheingenauigkeit, mit der quasiwissenschaftlich bis zum "Beweis" einer ausgeglichenen Bilanz weitergerechnet wird.

Die Illegitimität einer solchen Vorgehensweise ist durch ökologische Fachveröffentlichungen schon in den 80er Jahren belegt worden, die bis heute einer Falsifikation standhalten. Die Gültigkeit eines solchen Verfahrens kann also nur politisch vorbereitet und legislativ eingesetzt werden (z.B. "Biotopwertverfahren"). Wer sich aber der inneren Logik eines solchen Systems unterwirft, das Biotopen, Strukturausprägungen und Arten Zahlenwerte zuordnet, ist auch gezwungen, immer feineren Verästelungen seiner Wertzuweisungen zu folgen, denn die Natur hat in der Evolutionsspanne ihrerseits eine hochdifferenzierte ökologische Vielfalt hervorgebracht. Dieses tut der Anwender zudem in dem Bewusstsein, dass die "groben" Ursprungswerte mangels Erkenntnis des Wirkungsgefüges im Naturhaushalt gar nicht im rechten Verhältnis zueinander stehen können.

Zu einem Kernproblem der normativen Verfahren wird, dass sie unberechtigterweise auf die vorbereitete Planung zurückwirken und die fachlichen Überzeugungen und Qualifikationen des Planenden beschneiden können. Dieser hat wesentliche Funktionen des Naturhaushalts herausgestellt, für deren Beeinträchtigung er eine Kompensation finden muss. Ein Kardinalbeispiel kann die Vernichtung eines Artlebensraums sein, der an anderer Stelle wieder herzustellen ist. Die Notwendigkeiten der Ausgleichsplanung können aber in der Bilanzierung höchstens zufällig mit dem Rechenverfahren zusammenpassen.

Die Entscheidung, ob dem Planer oder dem Normsystem der Vorrang einzuräumen ist, erübrigt sich; die Festlegungen zum Ausgleichsumfang gehen in die Begründung zum Bebauungsplan ein und sind damit einer Normenkontrollklage zugänglich. Normierte Bilanzen können dann wegen ihrer oben begründeten Scheingenauigkeit der fachlichen Überprüfung kaum standhalten.

Dagegen ist die fachlich-argumentative Bilanz eines in sich schlüssigen Fachgutachtens "Landschaftsplan" ungleich schwieriger zu widerlegen, selbst wenn bzw. gerade weil sie einen Unschärfebereich beinhaltet.






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Biotopwertverfahren aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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