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Bundesautobahn 94

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Basisdaten
Gesamtlänge 34 km
Anschlussstellen
Übergang in die B 12
(1) München-Steinhausen
(2) München-Zamdorf
(3) München-Daglfing
(4) München-Am Moosfeld
(5) München-Riem
(6) Feldkirchen-West
(7) Feldkirchen-Ost
(8) Kreuz München-Ost (A 99)
(9) Parsdorf
Poing (geplant)
(10) Anzing
(11) Forstinning

Übergang in die B 12
(21) Ampfing (im Bau)
(22) Erharting (im Bau)

(23) Altötting
(24) Neuötting
(25) Neuötting-Ost
(26)  Burghausen
Übergang in die B 12

Die Bundesautobahn 94 (Abkürzung: BAB 94) – Kurzform: Autobahn 94 (Abkürzung: A 94) – führt mit einigen Unterbrechungen von der Stadtgrenze Münchens nach Passau. Bisher sind folgende Teilstücke realisiert:

Inhaltsverzeichnis

Trassenstreitigkeiten

Sachlage

Seit den 1970er Jahren herrscht Uneinigkeit über die Trassenführung der A 94 auf dem Abschnitt von Forstinning bis Ampfing. Während die von München bis Altötting grundsätzlich parallel zur A 94 verlaufende B 12 hier über Haag in Oberbayern führt, favorisiert die bayerische Staatsregierung eine 2,5 Kilometer kürzere, weiter nördlich gelegene Trassenführung über Dorfen und das Isental. Die Ankündigung, die Autobahn durch das landschaftlich reizvolle und bislang von Verkehrswegen nur am Rande berührte Isental zu führen, sorgte jedoch für bis heute anhaltende Proteste vor Ort.

Während das Raumordnungsverfahren von 1977 zu dem Ergebnis kam, einzig die Trassenführung über das Isental sei als geeignet anzusehen, ergab ein zweites Raumordnungsverfahren im Jahre 1991 (11. Juni 1991, Aktenzeichen 800-8255), dass beide Trassen geeignet seien. Auf der Trasse über Haag/Obb wird allerdings abschnittsweise von einer Ausführung als vierspurige Bundesstraße ausgegangen, da eine direkt parallele Führung von B 12 und A 94 auf diesen Abschnitten unzweckmäßig erscheint.

Befürworter und Gegner

Die für die Genehmigung von Autobahnplanungen zuständige Regierung von Oberbayern, das bayerische Verkehrsministerium und die Autobahndirektion Südbayern verfolgen weiterhin die Trassenführung über Dorfen. Kurioserweise hatte die Regierung von Oberbayern in einer Schutzgutanalyse (Aktenzeichen 831-8604-BAB-2/85) gegenteilig festgestellt, dass „die Trasse Haag eindeutig günstiger (…) als die Trasse Dorfen“ sei. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan finden sich beide Trassenvarianten.

Als Gegner der Isentaltrasse treten dagegen die bereits seit den 1970er Jahren bestehende Bürgerinitiative „Aktionsgemeinschaft gegen die A 94“ zusammen mit den im Isental-Raum gelegenen Gemeinden (unter anderem Lengdorf, Dorfen und Schwindegg) sowie dem Landkreis Erding auf.

Aktuelle Situation

Im Frühjahr 2002 erließ die Regierung von Oberbayern auf Basis eines Landesentwicklungsplans (LEP) einen Planfeststellungsbeschluss für den kurzen Abschnitt von Forstinning bis Pastetten. Die Aktionsgemeinschaft gegen die A 94 reichte daraufhin im Sommer 2002 eine Klage gegen Beschluss und LEP beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München ein, die wiederum ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wurde. Am 17. Januar 2003 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer weiteren Klage der Aktionsgemeinschaft gegen die A 94, dass der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Prüfung des LEP in einer Gerichtsverhandlung zuzulassen habe. Diese Gerichtsverhandlung steht bis dato aus, nachdem die Planungsbehörden die Klageerwiderung auf die Frühjahr 2002 eingereichte Klage der Aktionsgemeinschaft erst im August 2003 fertiggestellt hatten. Ende August 2003 wurde eine Verschiebung des Prozesses um „mindestens ein halbes Jahr“ angekündigt, im März 2004 ist nach wie vor kein Termin festgelegt.

Unabhängig von der Trassenwahl erscheint ein Bau der A 94 aufgrund der niedrigen Priorität im Bundesverkehrswegeplan und knapper Finanzmittel in den nächsten Jahren sehr unwahrscheinlich.

Siehe auch

Weblink





Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundesautobahn 94 aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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