Bundesgerichtshof
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Einordnung: Gericht | Deutschland | Karlsruhe
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist seit 1950 die oberste Instanz für Zivil- und Strafverfahren ("ordentliche Gerichtsbarkeit") und (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Er ersetzt das frühere Reichsgericht.
Hat der Bundesgerichtshof Recht der europäischen Union anzuwenden, so hat er eine noch ungeklärte Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzulegen.
| Inhaltsverzeichnis |
Aufbau
Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:
- 12 Zivilsenate (zuzüglich eines Hilfszivilsenats)
- 5 Strafsenate (davon einer mit Sitz in Leipzig)
- 8 Spezialsenate
- Landwirtschaftssachen
- Anwaltssachen
- Notarsachen
- Patentsachen
- Wirtschaftsprüfersachen
- Steuerberatersachen (Für Steuern ist der Bundesfinanzhof in München das oberste Gericht)
- Kartellsenat
- Dienstgericht des Bundes
Für die Entscheidungen in Strafverfahren über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts (z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Haftbefehle) sind Ermittlungsrichter bestellt, diese Richter sind aber auch Mitglieder der oben aufgeführten Senate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde angefochten werden, über welche ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet.
Aufgaben
Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.
Bestellung der Richter
Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.
Rechtsanwälte
Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen nur besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (Zitat aus dem [juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=cad912a5407686bd23422e4f7f8e883b&client=2&anz=14&pos=10&nr=20701&Blank=1.pdf Beschluss des BGH vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01]) gering gehalten wird.
Präsidenten des Bundesgerichtshofs
Seit der Gründung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950 hatten das Amt des Präsidenten des BGH inne:
- 1. Oktober 1950 - 31. März 1960: Hermann Weinkauff
- 1. April 1960 - 31. März 1968: Bruno Heusinger
- 1. April 1968 - 30. September 1977: Robert Fischer
- 1. Oktober 1977 - 31. Dezember 1987: Gerd Pfeiffer
- 1. Januar 1988 - 31. Juli 1996: Walter Odersky
- 1. August 1996 - 31. Mai 2000: Karlmann Geiß
- 15. Juli 2000 - : Günter Hirsch
Wichtige Entscheidungen
19. Juli 2004: Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften können nach bewussten Falschmeldungen persönlich haftbar gemacht werden.
Weblinks
- weitere Weblinks
- Homepage des Bundesgerichtshofs mit allen Entscheidungen und Pressemitteilungen sei 1.1.2000
Siehe auch:
Liste der deutschen Bundesrichter
In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste Gerichtshof OGH. Von März 1934 bis 1941 war in Österreich der Bundesgerichtshof oberstes Verwaltungsgericht und oberstes Verfassungsgericht. 1941 wurde er dem deutschen Reichsverwaltungsgericht angegliedert.
In der Schweiz entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich.
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