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Bundesminister

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Ein Bundesminister ist in Deutschland Mitglied der Bundesregierung, er wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und auf die Verfassung (Grundgesetz) vereidigt. Er oder sie leitet ein Fachressort in eigener Verantwortung, jedoch vor dem Hintergrund der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Ein Bundesminister kann, muss aber nicht Mitglied des Bundestages sein. Er darf während seiner Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.

"Ein Minister ist ein Staatsdiener mit eintägiger Kündigungsfrist." (Dr. h.c. Georg Leber, Bundesminister für Verkehr (1967-69) und Verteidigung (1972-78), SPD)

Siehe auch:

--InfoG 16:55, 24. Mär 2005 (CET)





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