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Bundesministerium der Verteidigung

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Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Bundesregierung). Der Hauptsitz des Ministeriums befindet sich auf der "Hardthöhe" in Bonn, der zweite Dienstsitz in Berlin.
Inhaltsverzeichnis

Organisation

Das BMVg ist zugleich eine oberste Bundesbehörde und die höchste Kommandobehörde der Streitkräfte. Das BMVg umfasst daher zivile und militärische Abteilungen, insbesondere

Zu seinem Geschäftsbereich gehören

Streitkräfte und Wehrverwaltung bilden zusammen die Bundeswehr.

Bundesminister der Verteidigung

Der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) wird - anders als entsprechende Kriegsminister früherer Jahrhunderte - Bundesminister der Verteidigung genannt. Wie im Grundgesetz in Artikel 65a festgeschrieben, hat der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Im Frieden und auch im Spannungsfall hat er Weisungsbefugnis über die Streitkräfte und kann in eigener Verantwortung agieren. Er kann damit über alle Belange bestimmen, die die Streitkräfte betreffen, sei es die Verlegung von Kampfverbänden, die Einführung von neuen Waffensystemen oder die Schließung von Standorten. Nur im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über, wie es in Artikel 115b des Grundgesetzes verlangt wird. In GG Art. 115a wird auch geregelt, dass der Bundestag dafür verantwortlich ist, den Verteidigungsfall festzustellen. "Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages."

Geschichte

Das (westdeutsche) Verteidigungsministerium wurde 1955 als „Amt Blank“ eingerichtet, nachdem (West-)Deutschland von den Besatzungsmächten wieder erlaubt wurde, eine eigene Armee (die "Bundeswehr") aufzustellen. An der Spitze des Ministeriums steht der Verteidigungsminister, der in Friedenszeiten oberster Befehlshaber der Bundeswehr ist. Im Verteidigungsfall geht sie auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).

Bundesminister der Verteidigung seit 1955


Minister der Verteidigung seit 1956 (DDR)


Siehe auch: Militärischer Abschirmdienst

Weblinks









Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundesministerium der Verteidigung aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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