Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
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Einordnung: Behörde (Deutschland)
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Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
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Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, kurz "Gesundheitsministerium" oder "BMGS", ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Bundesregierung). Es ist die oberste deutsche Behörde des Gesundheitswesens. Seit 2002 ist das Ministerium auch für die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung politisch verantwortlich.
Das Ministerium hat seinen Hauptsitz in Bonn und seinen 2. Dienstsitz in Berlin:
- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
- Am Propsthof 78a
- 53121 Bonn
- Tel.: 01888/ 441-0
- Fax: 01888/ 441-4900
- Dienstsitz Berlin:
- Mohrenstraße 62
- 10117 Berlin
| Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Das Bundesministerium für Gesundheit wurde 1961 gegründet und 1969 dem Bundesministerium für Familie und Jugend eingegliedert, das fortan "Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit" (heute Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hieß.
1991 erfolgte die Neuerrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit und 2002 wurde es um den Bereich Soziales erweitert. Seither hat es seine heutige Bezeichnung.
Bundesminister für Gesundheit (1961 bis 1969 sowie 1991 bis 2001) beziehungsweise Gesundheit und Soziale Sicherung seit 2001
- 1961 - 1966: Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU)
- 1966 - 1969: Käte Strobel (SPD)
- 1991 - 1992: Gerda Hasselfeldt (CSU)
- 1992 - 1998: Horst Seehofer (CSU)
- 1998 - 2001: Andrea Fischer (Bündnis_90/Die_Grünen)
- 2001 - heute: Ulla Schmidt (SPD)
Aufgaben des BMGS
- Erhaltung der Leistungsfähigkeit
- der gesetzlichen Krankenversicherung
- der Pflegeversicherung
- der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitswesens
- Stärkung der Interessen der Patientinnen und Patienten
- Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Stabilisierung der Beitragssätze
- Gesundheitsvorsorge und Prävention
- Infektionsschutzgesetz
- Erarbeitung von Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Ziele dabei sind:
- Qualität, Medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
- Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte
- Prävention der Drogen- und Suchtgefahren
- Erarbeitung der Berufsgesetze für die Ausbildungen in den Heilberufen
- Sozialversicherung und die Fortschreibung der Sozialgesetzbücher
- gesetzliche Rentenversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte, Handwerker und freien Berufe,
- gesetzliche Unfallversicherung
- Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik
- medizinische und berufliche Rehabilitation
- Schwerbehindertenrecht
- Betreuung und Förderung behinderter Menschen
- Kriegsopferversorgung und Soziales Entschädigungsrecht
- Europäische und Internationale Gesundheits- und Sozialpolitik; zugeordnet sind dabei unter anderem:
- Drogenbeauftragte der Bundesregierung
- Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten
- Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen
Dienst- und Fachaufsicht des BMG folgende Institute
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln
- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln
- Paul Ehrlich Institut in Langen (Hessen)
- Robert Koch Institut (RKI, Bundesamt für Sera und Impfstoffe) in Berlin
Ferner gehören zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
- Bundesversicherungsamt in Bonn
- Bundessozialgericht in Kassel
Internet-Adressen
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