Bundesministerium für Inneres
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Dieser Artikel behandelt das Innenministerium Österreichs. Für das bundesdeutsche Innenministerium siehe: Bundesministerium des Innern
Die seit 1945 als Bundesministerium für Inneres (kurz "BMI" oder "Innenministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist vor allem für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen sowie den Zivildienst zuständig.
| Inhaltsverzeichnis |
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist nach Ernst Strassers (ÖVP) überraschenden Rücktritt am 10. Dezember 2004 seit 22. Dezember 2004 Liese Prokop (ÖVP) Bundesministerin für Inneres. Als solche ist sie unter anderem auch Vorgesetzte der der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sektion II) untergeordneten Stellen Bundespolizei, Bundesgendarmerie, Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie Bundeskriminalamt.
Für die Zeit zwischen Strassers Rücktritt und Prokops Angelobung war Verteidigungsminister Günther Platter (ÖVP) interimistisch als Doppelminister angelobt worden.
Kompetenzen
Das BMI ist zuständig für:
- Sicherheitswesen
- Staatsgrenzen
- Organisation und des Dienstbetriebes der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, der Zollwache und sonstiger Wachkörper (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
- Staatsbürgerschaft und Heimatrecht
- Personenstandsangelegenheiten, z.B. Namensrecht (soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind)
- Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen
- Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern
- Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen)
- Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
- Zivildienst
- Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind
Organisation
Das BMI ist in Sektionen, Abteilungen und Referate gegliedert:
- Bundesminister
- Kabinett des Bundesministers
- Sektion I: Ressourcen
- Sektion II: Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Leiter: Dr. Erik Buxbaum)
- Abteilung II/1: Organisation und Dienstbetrieb
- Abteilung II/2: Einsatzangelegenheiten (u.a. Exekutivdienst, Verkehrsdienst)
- Abteilung II/3: Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
- Abteilung II/4: Staatliches Krisenmanagement, Zivilschutz und Flugpolizei (u.a. Zivilschutz, Bundeswarnzentrale und Alarmvorsorge)
- Abteilung II/5: Sicherheitsakademie
- Abteilung II/6: Chefärztlicher Dienst
- Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
- Bundeskriminalamt
- Sektion III: Legistik
- Abteilung III/1: Legistik
- Abteilung III/2: Rechtsangelegenheiten (Datenschutz)
- Abteilung III/3: Sicherheitsverwaltung (Passwesen)
- Abteilung III/4: Aufenthalts und Staatsbürgerschaftswesen
- Abteilung III/5: Asyl und Betreuung
- Abteilung III/6: Wahlangelegenheiten
- Abteilung III/7: Zivildienst
- Sektion IV (u.a. Technik, IT, Liegenschaften, Interne Revision, Interne Angelegenheiten)
Unter Bundesminister Strasser wurde somit die alte Gliederung der Sektion II in Gruppen (Gruppe A "Bundespolizei", Gruppe B "Gendarmeriezentralkommando", Gruppe C "Staatspolizeilicher Dienst", Gruppe D "Kriminalpolizeilicher Dienst", Gruppe E "Administrativpolizeilicher Dienst" und Gruppe F "Planung und Schulung") zugunsten der Gliederungen in obige Einheiten ("Abteilungen") geändert.
Historische Entwicklung
- 1918-19: Staatsamt des Inneren
- 1919-20: 1919 wurde das Staatsamt des Inneren mit dem Unterrichtsministerium verbunden und somit zum Staatsamt für Inneres und Unterricht
- 1920-23: Bundesministerium für Inneres und Unterricht
- 1923-38: Für die Angelegenheiten des BMI ist das Bundeskanzleramt zuständig (Eingliederung).
- 1945 bis heute: Bundesministerium für Inneres
Siehe auch
Weblinks
- weitere Weblinks
- Bundesministerium für Inneres
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