Bundesministerium für Justiz
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Einordnung: Politik (Österreich)
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Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig vor für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.
| Inhaltsverzeichnis |
Bundesminister
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist Mag. Karin Miklautsch (FPÖ) Bundesministerin für Justiz.
Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen, Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).
Kompetenzen
Das BMJ ist zuständig für:
- Zivilrecht (sofern diese Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)
- Bürgerliches Recht (mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen)
- Handelsrecht einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts (für Arbeitsrecht ist hingegend das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig)
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Vertragsversicherungsrecht
- Kartellrecht
- Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts
- Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind
- Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten
- gerichtliches Strafrecht
- gerichtliches Medienrecht
- Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
- Staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege
- Vollzug der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen
- Exekutionswesen
- Vollzug der Verwahrungs- und der Untersuchungshaft sowie von gerichtlichen Strafen, von vorbeugenden Maßnahmen und gerichtlichen Erziehungsmaßnahmen
- Resozialisierung einschließlich Bewährungshilfe
- Dienstbetriebes der Justizwache
- Auslieferung und der Durchlieferung (soweit sie von Justizbehörden zu vollziehen sind)
- Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht
- Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung
- Angelegenheiten der Justizverwaltung der oben genannten Gerichte
- Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen
- Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Organisation
Das BMI ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:
- Bundesminister
- Präsidialsektion
- Sektion I: Zivilrechtssektion
- Sektion II: Straflegislativsektion
- Sektion III: Verwaltungs- und Personalsektion
- Sektion IV Sektion Straf- und Gnadensachen
- Sektion V: Strafvollzugssektion
- Zentralausschuss für die Staatsanwälte
- Zentralausschuss für Bedienstete der Justizwache
Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.
Historische Entwicklung
- 1918-20: Staatsamt für Justiz
- 1923-27: Leitung des Ressorts vom jeweiligen Vizekanzler
- Seit 1945: Bundesministerium für Justiz
Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit
Weblinks
- weitere Weblinks
- Bundesministerium für Justiz
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