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Bundesrat (Österreich)

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Der Bundesrat bildet in Österreich neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlaments. Er ist der Vertretungskörper der Bundesländer auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Bundesrates wird als Bundesratspräsident bezeichnet. Interessanterweise führen die Mandatare den Titel "Mitglied des Bundesrates" und nicht "Bundesrat".

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives (d.h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt, das vom Nationalrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beharrungsbeschluss übergangen werden kann.

Ein absolutes Vetorecht hat der Bundesrat in folgenden Fällen:

Zusammensetzung

Die Anzahl der Sitze pro Bundesland wird per Entschließung vom Bundespräsidenten (zuletzt 2002) nach jeder allgemeinen Volkszählung nach der Einwohnerzahl der Bundesländer festgelegt und beträgt zwischen 3 und 12 Sitzen. Der Bundesrat wird von den Landtagen beschickt und spiegelt deren Zusammensetzung wider. Die Mitglieder des Bundesrates sind -- anders als im Deutschen Bundesrat -- den jeweiligen Landtagen oder Landesregierungen nicht verantwortlich (freies Mandat).

Sitzverteilung im Bundesrat

Zusammensetzung nach Parteien

Parteien ÖVP SPÖ FPÖ Grüne Gesamt
Sitze 27 26 5 4 62


Zusammensetzung nach Bundesländern

Gesamt ÖVP SPÖ FPÖ Grüne
Burgenland
3
1
2
-
-
Kärnten
4
-
2
2
-
Niederösterreich
12
7
4
-
1
Oberösterreich
11
5
5
-
1
Salzburg
4
2
2
-
-
Steiermark
9
5
3
1
-
Tirol
5
3
1
-
1
Vorarlberg
3
2
1
-
-
Wien
11
2
6
2
1
Zusammen
62
27
26
5
4


Quelle: Internetauftritt des österreichischen Parlaments



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Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundesrat (Österreich) aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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