www.infos-aus-germanien.infoBy Germanien | Startseite | Impressum | Sitemap | Webtips
 

Bundesrat (Deutschland)

www.infos-aus-germanien.info




Der deutsche Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, durch das die BundeslĂ€nder – genauer gesagt deren Landesregierungen – bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union mitwirken. Seine Existenz ist ein wichtiger Teil des föderalen Charakters des deutschen Staatsaufbaus. Er ist ein kontinuierliches Organ ohne Legislaturperioden, dessen parteipolitische Zusammensetzung sich bei jeder Landtagswahl verĂ€ndern kann, wohingegen der Bundestag ein diskontinuierliches Organ ist, welches alle vier Jahre neu gewĂ€hlt wird.

Der Bundesrat hat eine besondere Stellung, da er den in manchen anderen Staaten ĂŒblichen Grundsatz der strikten Gewaltenteilung durchbricht – er besteht aus Exekutiven (den Landesregierungen), ist selbst jedoch ein legislatives Organ. Das daraus entstehende System bezeichnet man als Exekutivföderalismus.

Der Bundesrat tagt seit dem Regierungsumzug im ehemaligen Preußischen Herrenhaus in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Funktion und Zusammensetzung

Jedes der 16 BundeslĂ€nder hat ein Stimmrecht von drei bis sechs Stimmen (vor der Wiedervereinigung: drei bis fĂŒnf Stimmen). Die Stimmenanzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl, ohne sie jedoch mathematisch genau widerzuspiegeln. Die kleineren LĂ€nder erhalten damit ein relativ grĂ¶ĂŸeres Stimmgewicht. Dies ist politisch gewollt, als ein Ausdruck des föderalen Prinzips.

Der Bundesrat ist als „zweite Kammer“ beim Gesetzgebungsverfahren – anders als Ă€hnliche Organe anderer Staaten – nicht gleichberechtigt mit der „ersten Kammer“, dem Bundestag. Seine mitentscheidende – nicht nur beratende – Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren ist aber wichtig. Die stimmberechtigten Bundesratsmitglieder mĂŒssen Sitz und Stimme in der jeweiligen Landesregierung haben, d. h. sie mĂŒssen MinisterprĂ€sidenten oder Landesminister sein (Art. 51 Abs. 1 GG Bundesgesetze, die vom Bundestag beschlossen wurden, benötigen fĂŒr ihr wirksames Zustandekommen in bestimmten, vom Grundgesetz geregelten FĂ€llen, die Zustimmung des Bundesrates. In den ersten Jahren der Bundesrepublik betraf dies nur etwa ein Zehntel der Gesetze, heute ist jedoch nach einer Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts die Mehrheit aller Gesetze davon betroffen. Die praktisch bedeutsamsten FĂ€lle sind:

Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat ein Einspruchsrecht. Sein Einspruch kann jedoch vom Bundestag ĂŒberstimmt werden (Art. 77 Abs. 3 GG Hat der Bundesrat ein solches nicht zustimmungspflichtiges Gesetz mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt, so kann der Bundestag den Bundesrat allerdings auch nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ĂŒberstimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (Art. 77 Abs. 4 GG

Stimmen im Bundesrat

Die folgende Tabelle gibt die StimmenverhĂ€ltnisse im Bundesrat wieder. Die Stimmenverteilung nach LĂ€ndern ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 51 Abs. 2 GG Hinsichtlich der aufgefĂŒhrten Parteien ist die Parteizugehörigkeit der gegenwĂ€rtigen Mitglieder des Bundesrates maßgeblich. Zu berĂŒcksichtigen ist hierbei jedoch, dass im Bundesrat keine Parteien, sondern Regierungen vertreten sind. Dadurch kommt es von Zeit zu Zeit dazu, dass Interessen des Bundeslandes ĂŒber die (bundesweite) Parteilinie gestellt werden. Die Landesregierungen können, auch von Sitzung zu Sitzung wechselnd, jeden ihrer Minister mit der Stimmabgabe beauftragen, so dass diese auch nicht als „Abgeordnete“ bezeichnet werden können. Anders als die Bundestagsabgeordneten, und anders als beispielsweise die Mitglieder des US-Senats, sind sie weisungsgebunden (Imperatives Mandat), d. h. sie vertreten dort nicht ihre persönliche Ansicht, sondern mĂŒssen entsprechend dem Beschluss ihrer Landesregierung entscheiden. Mitglieder des Bundesrates sind somit nicht die abstimmenden Personen selbst, sondern die Landesregierungen. Die Stimmabgabe muss fĂŒr jedes Land einheitlich erfolgen (Art. 51 Abs. 3 GG Uneinheitliche Stimmabgabe ist ungĂŒltig und entspricht einem Nein. Auch Enthaltung entspricht laut Grundgesetz einem Nein, eine echte Enthaltung ist nicht möglich.


  Stimmen Koalition
Baden-WĂŒrttemberg 6 CDU/FDP
Bayern 6 CSU
Berlin 4 SPD/PDS
Brandenburg 4 SPD/CDU
Bremen 3 SPD/CDU
Hamburg 3 CDU
Hessen 5 CDU
Mecklenburg-Vorpommern 3 SPD/PDS
Niedersachsen 6 CDU/FDP
Nordrhein-Westfalen 6 SPD/GrĂŒne
Rheinland-Pfalz 4 SPD/FDP
Saarland 3 CDU
Sachsen 4 CDU/SPD
Sachsen-Anhalt 4 CDU/FDP
Schleswig-Holstein 4 SPD/GrĂŒne
ThĂŒringen 4 CDU



BundesratsprÀsident

Die PrĂ€sidentschaft des Bundesrates wechselt jĂ€hrlich jeweils zum 1. November unter den Regierungschefs der BundeslĂ€nder (nach dem so genannten „Königsteiner Abkommen“ in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der LĂ€nder). Der BundesratsprĂ€sident ist der Stellvertreter des BundesprĂ€sidenten (Art. 57 GG Dennoch wird er im Allgemeinen nur als der dritthöchste Vertreter im Staat erachtet (nach dem PrĂ€sidenten des Bundestages), um die besondere Bedeutung der Direktwahl des Bundestages zu betonen.

Amtsinhaber ist seit dem 1. November 2004 der MinisterprÀsident des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck.

Gemeinsamer Ausschuss

Im Verteidigungsfall kann ein „Gemeinsamer Ausschuss“ aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates deren Arbeit ĂŒbernehmen.

Geschichte

Deutsches Reich und Weimarer Republik

Im Deutschen Kaiserreich beziehungsweise seinen VorlĂ€ufern, dem Deutschen Bund und dem Norddeutschen Bund, gab es ebenfalls einen Bundesrat, der als Vertretung der LĂ€nder wirkte. Die Vertreter dieses Bundesrates wurden von den FĂŒrsten bestimmt.

In der Weimarer Republik hieß die LĂ€ndervertretung „Reichsrat“. Der Reichsrat war weniger mĂ€chtig als der heutige Bundesrat. Seine Zusammensetzung orientierte sich direkt an den Bevölkerungszahlen Eine Besonderheit war dabei jedoch, dass Preußen – bei weitem das grĂ¶ĂŸte Land der Weimarer Republik – 40% des Reichsrates stellen durfte, obwohl ihm von der Bevölkerungszahl her eigentlich sogar 60% zugestanden hĂ€tten. 1934 wurde der bedeutungslos gewordene Reichsrat von den Nazis abgeschafft.

Bundesministerium fĂŒr Angelegenheiten des Bundesrates

1949 wurde fĂŒr den Bundesrat ein eigenstĂ€ndiges „Bundesministerium fĂŒr Angelegenheiten des Bundesrates“ errichtet, das ab 1957 „Bundesministerium fĂŒr Angelegenheiten des Bundesrates und der LĂ€nder“ hieß. 1969 wurde es aufgehoben. Seine Bundesminister waren:

Offizielle Bezeichnung

Zu Beginn seiner Geschichte nannte sich das Organ „Deutscher Bundesrat“, jetzt aber „Bundesrat“. Dieses wird von Dr. Konrad Reuter im „Praxishandbuch Bundesrat. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Kommentar zur GeschĂ€ftsordnung, Praxis des Bundesrates“ - Heidelberg: MĂŒller, Jur. Verl., 1991, ISBN 3-8114-6590-2 auf Seite 87 belegt:

Zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland wurde auch der BR offiziell als „Deutscher Bundesrat“ bezeichnet: Die Grunddrucksachen des Bundesrates trugen bis April 1951 (Drs. 1/49 bis 301/51) die Kopfzeile „Deutscher Bundesrat“, seither aber die Bezeichnung „Bundesrat“.
...
Die Vereinheitlichung der Praxis hin zur Bezeichnung „Bundesrat“ beruht auf einer Anordnung des BundesratsprĂ€sidenten vom 12. September 1952, mit der zur „Beseitigung von Zweifeln ĂŒber die Bezeichnung des Bundesrates auf SchriftstĂŒcken des Sekretariats“ die FĂŒhrung der Bezeichnung „Bundesrat“ verfĂŒgt wurde.
Im internationalen Verkehr wird vom BR diplomatischen Gepflogenheiten entsprechend die Bezeichnung „Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland“ verwendet.

Der Autor war im Erscheinungsjahr des Praxishandbuchs (1991) bereits 20 Jahre Beamter des Bundesrates.

Der Eklat vom 22. MĂ€rz 2002

Bei der Bundesratsabstimmung ĂŒber das Zuwanderungsgesetz am 22. MĂ€rz 2002 kam es im Bundesrat zum Eklat, als das Bundesland Brandenburg uneinheitlich abstimmte und der BundesratsprĂ€sident dieses Votum dann als Ja-Stimme wertete. Mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2002 hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung auf.

Ausgangspunkt war das von der rot-grĂŒnen Bundesregierung ohne Einigung mit der Opposition in den Bundestag eingebrachte Zuwanderungsgesetz. Die Union lehnte das Gesetz ab und kĂŒndigte an, im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen. Da es keine Mehrheit ohne die Union im Bundesrat gab, musste mindestens ein Bundesland mit Regierungsbeteiligung der CDU dem Gesetz zustimmen. Offen war das Abstimmungsverhalten Brandenburgs, welches von einer großen Koalition regiert wurde.

Zur Abstimmung wurden die BundeslĂ€nder aufgerufen. Beim Aufruf von Brandenburg antworteten Alwin Ziel (SPD) mit Ja und Jörg Schönbohm (CDU) mit Nein. Daraufhin stellte der BundesratsprĂ€sident Klaus Wowereit eine uneinheitliche Stimmabgabe fest und fragte den MinisterprĂ€sident Brandenburgs Manfred Stolpe, wie sein Bundesland abstimme. Dieser erklĂ€rte als MinisterprĂ€sident – unter Protest Schönbohms – Brandenburg stimme mit Ja, worauf Wowereit feststellte, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt habe.

Die Abstimmung wurde begleitet von lautstarken Protesten und Zurufen seitens der CDU Politiker Peter MĂŒller und Roland Koch, die dem BundesratsprĂ€sidenten Verfassungsbruch vorwarfen. Dies fĂŒhrte dazu, dass dem MinisterprĂ€sidenten Brandenburgs erneut das Wort erteilt wurde und dieser wiederum als MinisterprĂ€sident des Landes Brandenburg Ja erklĂ€rte.

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese AblĂ€ufe grĂ¶ĂŸtenteils geplant waren, da der BundesratsprĂ€sident schon vor der Sitzung durch die Verwaltung ein Gutachten zum Thema „uneinheitliche Stimmabgabe“ hatte erstellen lassen.

Siehe auch

Bundesrat (Deutsches Reich), Bundesrat (Österreich), Bundesrat (Schweiz), Föderalismus in Deutschland, Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten, Liste der PrĂ€sidenten des Bundesrats, Liste der Mitglieder des deutschen Bundesrats

Weblinks








Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundesrat (Deutschland) aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

Branchenbuch ÖsterreichUrlaub Infos