Bundesrecht (Deutschland)
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Bundesrecht ist in Deutschland die gesamte Rechtsordnung, die aus den rechtmäßigen materiellen Gesetzen des Bundes besteht. Zum Bundesrecht gehören daher
- das Grundgesetz
- Parlamentsgesetze (z. B. Baugesetzbuch, auch Rahmengesetze (z. B. Hochschulrahmengesetz)
- Rechtsverordnungen des Bundes, z. B. die Straßenverkehrsordnung
- Satzungen des Bundes, z. B. die Geschäftsordnung des Bundestags
Völkerrecht erlangt bundesrechtliche Geltung durch Transformation in Vertragsgesetze. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen dem Grundgesetz ohnehin vor (Artikel 25 Grundgesetz).
Landesrecht, das Bundesrecht widerspricht, ist verfassungswidrig (Artikel 31 Grundgesetz). Der Bund ist jedoch nur befugt innerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Verletzt er diese zu Lasten eines Landes, so ist die Rechtsnorm verfassungswidrig und kein Bundesrecht.
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