Bundesregierung (Deutschland)
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Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird auch als Kabinett bezeichnet. Näheres zur Bundesregierung ist in den Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Artikel 64 Abs. 2 GG sieht vor, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der Amtsübernahme den Amtseid (Art. 56) leisten. Der Bundeskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz, er bestimmt also die Richtung der Politik. Die Bundesminister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig leiten (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Minister in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip). Näheres wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der unter anderem auch festgelegt ist, dass die Bundesregierung dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Aktuelle Themen im Jahr 2004
- Rentenreform
- Arbeitslosigkeit
- Reform der Krankenkassen
- Auslandseinsätze der Bundeswehr
- Agenda 2010
Aktueller Aufbau der Bundesregierung
Der Bundesregierung gehören zur Zeit (Stand Juli 2004) an:
Weblinks
- weitere Weblinks
- Homepage der BundesregierungGeschäftsordnung der Bundesregierung
Siehe auch:
- Bundeskanzler
- Exekutive
- Gewaltenteilung
- Bundespolitik
- Liste der deutschen Bundesminister a.D.
- Liste der deutschen Bundesregierungen
- Vertretungsreihenfolge der deutschen Bundesregierung
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