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Bundessicherheitsrat

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Im Oktober 1955 wurde vom Kabinett Adenauer der "Bundesverteidigungsrat" gegründet, der 1969 den heute noch gültigen Namen: "Bundessicherheitsrat" (BSR) erhielt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Im Jahr 1955 wurden die alliierten Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich aufgelöst (siehe Deutschlandvertrag und Österreichischer_Staatsvertrag), die Bundesrepublik Deutschland tritt der Nato bei und der Warschauer Pakt wird gegründet. In dieser Zeit war der Rat als ein Kabinettsausschuß der Bundesregierung für die Sicherheitspolitik gegründet worden, der so ausgestaltet war, dass sogar in der Geschäftsordnung die Möglichkeit zur Bildung interministerieller Ausschüsse (Quelle: [1]) vorgesehen waren. Allerdings verengte sich seit den achtziger Jahren seine Bedeutung und das Tätigkeitsfeld beschränkte sich im wesentlichen auf die Rüstungsexportpolitik, die im Grundgesetz (Art. 26, Abs. 2) geregelt ist. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung, 1998, wurde erstmals wieder dem Bundessicherheitsrat mehr Bedeutung zugesprochen:

Die neue Bundesregierung wird dem Bundessicherheitsrat seine ursprünglich vorgesehene Rolle als Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik zurückgeben und hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. (...)Die transnationale europäische Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, daß ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen. Der nationale deutsche Rüstungsexport außerhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt. Die neue Bundesregierung wird jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegen. ( Zitiert aus [3])

Die stärkere Gewichtung der Lage in den Empfängerländern der Rüstungsexporte hat die Entscheidungen im Sicherheitsrat schwieriger gemacht. Während in den Regierungen vor Kanzler Schröder auf eine einvernehmliche Entscheidung des geheim tagenden und seine Mitglieder zu Verschwiegenheit anhaltenden Rates geachtet wurde, wurden jetzt Mehrheitsentscheidungen eingeführt und immer öfter gelangen auch Tagungspunkte in die Presse.

Von den laut Rüstungsexportbericht (erster Bericht 1999) etwa 10.000 genehmigungspflichtigen Rüstungsexporten pro Jahr sind nur die politisch bedeutsamsten in die Presse gekommen.

Mitglieder

Der BSR hat neun Mitglieder: den Bundeskanzler, den Chef des Bundeskanzleramts, die Bundesminister des Äußeren, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz und der Wirtschaft. Nach der Bundestagswahl_1998 ist noch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dazu gekommen.

Gesetzliche Grundlage

Basis für die Kontrolle des Rüstungshandels in der Bundesrepublik Deutschland ist Artikel 26 (2) des Grundgesetzes: "Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Die im Grundgesetz vorgesehene nähere Regelung sollen zwei Gesetze gewährleisten: das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz (Quelle: [5])

Rechtsgrundlagen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sind das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Rechtsgrundlagen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern (Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können) ist neben dem AWG und der AWV die EG-Dual use-VO (Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 vom 22. Juni 2000). Geregelt wird die Kontrolle sensitiver Ausfuhren und Verbringungen (Ausfuhren innerhalb der Gemeinschaft) sowie bestimmter sensitiver Dienstleistungen (technische Unterstützung) und in gewissem Umfang auch der Transithandel. Zuständige Behörde ist für Dual use-Güter das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu beachten sind außerdem die EG-Verordnungen zur Umsetzung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen (Embargos) gegen bestimmte Länder. ( Quelle [7])

Der Bundessicherheitsrat unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle. Allerdings kann keine Entscheidung getroffen werden, die einen Beschluss der Bundesregierung erfordert, wenn das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz das so fordern. Dies war z.B. der Fall als über die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Parlament entschieden werden musste.

Organisatorische und politische Einordnung in die Regierungsarbeit

Der Bundesicherheitsrat ist Teil der Bundesregierung und kann deshalb auch nur aus dem Geflecht der Regierungsorgane verstanden werden.

Quellen

  1. "Die klassischen außenpolitischen Institutionen"on Judith Siwert-Probst in: Kaiser/Eberwein, Deutschlands neuen Außenpolitik, Bd. 4, S. 13-28
  2. "Die "Außenpolitik" der Fachministerien"on Lisette Andreae und Karl Kaiser in: Kaiser/Eberwein, Deutschlands neuen Außenpolitik, Bd. 4, S. 29-46
  3. "Außenpolitischer Teil des Koalitionsvertrages von 1998"LinkDie Entscheidungsstrukturen deutscher Sicherheitspolitik", Prof. Dr. Johannes Varwick
  4. [www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/1152a8e2bcf94f40c1256ef90036c59f?OpenDocument AI_Deutschland] "ZEIT ZUM HANDELN - DIE GESCHÄFTE MIT DER FOLTER STOPPEN"
  5. Rüstungsexportbericht 2002Exportkontrollrecht






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundessicherheitsrat aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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