Bundessozialgericht
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Das deutsche Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Kassel.
| Inhaltsverzeichnis |
Zuständigkeit
Das BSG entscheidet als Revisionsgericht über Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte und Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte. Daneben ist es erst- und letztinstanzlich zuständig für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten der Sozialversicherungen und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten.
Geschichte
Errichtet wurde das Bundessozialgericht auf Grundlage von Artikel 95 Grundgesetz am 11. September 1954.
Die bisherigen Präsidenten des Bundessozialgerichts:
- Dr. h.c. Joseph Schneider (bis 31. Oktober 1968)
- Prof. Dr. Georg Wannagat (1. November 1968 bis 30. Juni 1984)
- Prof. Dr. Heinrich Reiter (1. Juli 1985 bis 31. August 1995)
- Matthias von Wulffen (seit 1. September 1995)
Ende September 2004 feierte das BSG in einem großen Festakt sein 50-jähriges Bestehen.
Aufsicht und Spruchkörper
Die allgemeine Dienstaufsicht führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Spruchkörper des BSG heißen Senate. Sie sind jeweils mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Das zugehörige Gesetz ist das Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit.
Siehe auch:
Weblinks
- weitere Weblinks
Website des Bundessozialgerichts
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