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Bundessozialgericht

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Das deutsche Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Es hat seinen Sitz in Kassel.

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeit

Das BSG entscheidet als Revisionsgericht über Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte und Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte. Daneben ist es erst- und letztinstanzlich zuständig für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen Ländern in Angelegenheiten der Sozialversicherungen und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten.

Geschichte

Errichtet wurde das Bundessozialgericht auf Grundlage von Artikel 95 Grundgesetz am 11. September 1954.

Die bisherigen Präsidenten des Bundessozialgerichts:

Ende September 2004 feierte das BSG in einem großen Festakt sein 50-jähriges Bestehen.

Aufsicht und Spruchkörper

Die allgemeine Dienstaufsicht führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Spruchkörper des BSG heißen Senate. Sie sind jeweils mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

Das zugehörige Gesetz ist das Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit.

Siehe auch:

Weblinks



Website des Bundessozialgerichts






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundessozialgericht aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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