Bundesstaat
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Einordnung: Politische Geographie | Politischer Begriff
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Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Länder) zu einem Gesamtstaat (Bund).
Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der Bund, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in Deutschland z.B. Bildung, Polizei).
Vom Bundesstaat ist der Staatenbund (Konföderation) zu unterscheiden, bei dem es sich um eine lockere Vereinigung mehrerer Staaten aus gemeinsamen politischem Interesse handelt, diese ihre Souveränität jedoch weitgehend beibehalten und Institutionen zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten einrichten. Eine Zwischenform ist der "Staatenverbund" (z.B. EU).
Im Gegensatz zum Bundesstaat steht der Einheitsstaat (z.B. Frankreich oder Irland).
Beispiele für Bundesstaaten sind:
- Australien
- Belgien
- Bundesrepublik Deutschland
- Deutsches Reich (1871-1933)
- Kanada
- Indien
- Malaysia
- Mexiko
- Norddeutscher Bund (1867-1871)
- Österreich
- Schweiz
- Vereinigte Staaten von Amerika
Siehe auch: Bundesrepublik, Föderalismus
Bundesstaat ist auch die Bezeichnung von Gliedstaaten eines Gesamtstaats.
Siehe auch: US-Bundesstaat
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