Bundestag
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Einordnung: Politik (Deutschland)
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Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bundestag des Deutschen Bundes siehe Bundestag (Deutscher Bund).
Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin (seit 1999, zuvor in Bonn). Das Parlament besteht derzeit aus 598 Grundmandaten, von denen die eine Hälfte über die Wahlkreise direkt und die gleiche Zahl über Landeslisten vergeben werden (§ 1 BundeswahlG). Die Zahl der Listenmandate kann sich noch durch Überhangmandate erhöhen, was in den letzten Legislaturperioden auch regelmäßig geschah.
Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene (siehe: Politisches System Deutschlands). Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag tagt seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin. Jeder Abgeordnete trägt den Titel „Mitglied des Deutschen Bundestages“ (MdB).
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Wolfgang Thierse (SPD).
Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle fünf Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.
| Inhaltsverzeichnis |
Die Mandatsvergabe
Hauptartikel: Bundestagswahlrecht
Nach Artikel 38 GG werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Wahlrechtsgrundsätze) gewählt.
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. Daher verringert sich in diesem Fall die Anzahl der Überhangmandate.
Befugnisse und Aufgaben
- Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kann ihn mit Hilfe des konstruktiven Misstrauensvotums des Amtes entheben.
- Der Bundestag beschließt Gesetze (auch den Haushalt) mit Hilfe von Abstimmungen. Der Bundestag besitzt dabei ein Initiativrecht, das heißt, er darf selber Gesetzesvorlagen einbringen. In der Praxis werden diese Vorlagen jedoch meist von der Regierung erarbeitet. Insofern die Rechte der Bundesländer betroffen sind, ist dabei deren Vertretung (der Bundesrat) zustimmungspflichtig. Bei Konflikten zwischen beiden Institutionen werden die Gesetzesvorlagen an den Vermittlungsausschuss verwiesen, der sich sowohl aus Vertretern aus Bundestag wie -rat zusammensetzt.
- Der Bundestag verfügt über Kontrollinstrumente gegenüber der Regierung:
- Die Parlamentarische Kontrollkommission des Bundestags überwacht die Arbeit der deutschen Geheimdienste.
- Der Bundestag kann Untersuchungsauschüsse berufen.
- Der Bundestag kann Vertreter der Bundesregierung befragen (Interpellationsrechte):
- Darüber hinaus wird von der Bundesversammlung, die zur Hälfte aus den Abgeordneten des Bundestages besteht, der Bundespräsident gewählt. Auch bei der Wahl der Richter der Bundesgerichte ist der Bundestag beteiligt.
Größe und Zusammensetzung
1. Wahlperiode (1949 - 1953) 2. Wahlperiode (1953 - 1957) 3. Wahlperiode (1957 - 1961) 4. Wahlperiode (1961 - 1965) 5. Wahlperiode (1965 - 1969) 6. Wahlperiode (1969 - 1972) 7. Wahlperiode (1972 - 1976) 8. Wahlperiode (1976 - 1980) 9. Wahlperiode (1980 - 1983) 10. Wahlperiode (1983 - 1987) 11. Wahlperiode (1987 - 1990) 12. Wahlperiode (1990 - 1994) 13. Wahlperiode (1994 - 1998) 14. Wahlperiode (1998 - 2002) 15. Wahlperiode (2002 - 2006)
Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 601 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate, von denen zwei der SPD nachträglich durch den Tod einer Hamburger und den Verzicht eines Thüringer Wahlkreisabgeordneten entfielen). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet. Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Einzelne Abgeordnete nennt man fraktionslos.
Aktuelle Zusammensetzung 15. Deutscher Bundestag
Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, das heißt Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: {| border | Sitze || Partei |----- | 249 || SPD |----- | 189 || CDU |----- | 58 || CSU |----- | 55 || Bündnis 90/Die Grünen |----- | 47 || FDP |----- | 3 || Fraktionslos |----- | 601 || Gesamt |} Stand: 01. Juli 2004
Die gesetzliche Mitgliederzahl des 15. Deutschen Bundestages beträgt nach dem Tod der Inhaberin eines nicht nachzubesetzenden Direktmandates am 17. April 2004 und mit Mandatsverzichts des Inhabers eines ebenfalls nicht nachzubesetzenden Direktmandates vom 1. Juli 2004 nunmehr 601.
Im 15. Bundestag saßen anfänglich 198 Frauen (32,8%) und 405 Männer (67,2%). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.
Zusammensetzung 14. Deutscher Bundestag
Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)
| Anteil | Sitze | Partei |
| 40,9 % | 298 | SPD |
| 28,4 % | 198 | CDU |
| 6,7 % | 47 | CSU |
| 6,2 % | 43 | F.D.P. |
| 6,7 % | 47 | Bündnis 90/Die Grünen |
| 5,1 % | 36 | PDS |
| 5,9 % | - | Sonstige |
Ausschüsse
Der Bundestag besitzt in der 15. Wahlperiode 21 ständige Ausschüsse. Sie orientieren sich an der Einteilung der Ministerien. Er stellt Abgesandte in den Vermittlungsausschuss und bisher wurde ein Untersuchungsausschuss gebildet.
Im Verteidigungsfall kann ein Gemeinsamer Ausschuss aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse übernehmen.
Geschichte
1949 - im ersten Deutschen Bundestag - bestand die Mehrzahl der Bundestagsbgeordneten aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, zum Beispiel auch der ehemalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.
Wahlperioden des Deutschen Bundestages
Von 1949 bis 1976 musste die Bundestagswahl im letzten Vierteljahr der Wahlperiode stattfinden; die Wahlperiode dauerte exakt vier Jahre. Im Fall der Auflösung des Bundestages gab es eine parlamentslose Zeit, ebenso zwischen dem Ende der Vierjahresperiode und dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
Von 1980 bis 1998 fand die Bundestagswahl frühestens 45, spätestens 47 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt; die Wahlperiode endete aber in jedem Fall mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages.
Seit 2002 findet die Bundestagswahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.
- 1.WP 7. September 1949 - 7. September 1953
- 2.WP 6. Oktober 1953 - 6. Oktober 1957
- 3.WP 15. Oktober 1957 - 15. Oktober 1961
- 4.WP 17. Oktober 1961 - 17. Oktober 1965
- 5.WP 19. Oktober 1965 - 19. Oktober 1969
- 6.WP 20. Oktober 1969 - 22. September 1972
- 7.WP 13. Dezember 1972 - 14. Dezember 1976
- 8.WP 14. Dezember 1976 - 4. November 1980
- 9.WP 4. November 1980 - 29. März 1983
- 10.WP 29. März 1983 - 18. Februar 1987
- 11.WP 18. Februar 1987 - 20. Dezember 1990
- 12.WP 20. Dezember 1990 - 10. November 1994
- 13.WP 10. November 1994 - 26. Oktober 1998
- 14.WP 26. Oktober 1998 - 17. Oktober 2002
- 15.WP 17. Oktober 2002 -
Präsidenten des Bundestages Liste der Bundestagsabgeordneten
Siehe auch
Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Hare-Niemeyer-Verfahren, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich), Politisches System Deutschlands
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