Bundestagspräsident
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Der Präsident des Deutschen Bundestages, auch Bundestagspräsident, hat das zweithöchste Staatsamt nach dem Bundespräsidenten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland inne. Der Bundestagspräsident wird nach jeder Wahl des Bundestages bei dessen konstituierender Sitzung aus dessen Mitte von allen Abgeordneten gewählt. Die Sitzung wird bis zur Wahl durch den Alterspräsidenten geleitet.
In der Regel stellt die Partei mit den meisten Abgeordneten den Bundestagspräsidenten. Diese Praxis hat sich bereits in der Weimarer Republik eingebürgert, wenngleich es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Er ist damit grundsätzlich vorzeitig nicht absetzbar. Eine Wiederwahl in der nächsten Legislaturperiode ist aber möglich, sofern der bisherige Amtsinhaber wieder Abgeordneter des neuen Bundestages wird.
Der Bundestagspräsident hat mehrere Stellvertreter ("Vizepräsident des Deutschen Bundestages" oder "Bundestagsvizepräsident"), die von den anderen im Bundestag vertretenen Parteien gestellt werden. Derzeit sind es vier Vizepräsidenten.
Bis zum Beginn der 13. Wahlperiode 1994 war in der Geschäftsordnung nicht festgelegt, wie viele Stellvertreter der Bundestagspräsident hat. Es gab nur interfraktionelle Vereinbarungen, so dass es meist 4 Vizepräsidenten gab. 1983 war erstmals von den GRÜNEN versucht worden, die Zahl der Vizepräsidenten auf 5 zu erhöhen, um ebenfalls im Präsidium vertreten zu sein. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Er wurde danach von der Partei mehrfach erneut gestellt, aber all diese Anträge scheiterten. Erst 1994 wurde die Mindestzahl so geändert, dass jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten vertreten sein muss. Demzufolge hatte der Deutsche Bundestag (durch die PDS) von 1998 bis 2002 fünf Vizepräsidenten.
| Inhaltsverzeichnis |
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für den Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter ist zunächst Artikel 40 des Grundgesetzes. Danach wählt der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Ferner gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung. Damit ist bereits die zweite Gesetzesgrundlage erwähnt.
Die Geschäftsordnung muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952 nach jeder Bundestagswahl neu erlassen werden. In der Praxis wird jedoch meist die bestehende Geschäftsordnung neu aufgelegt. Hin und wieder ist diese aber auch geändert worden. Sie regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sowie die Anzahl der Vizepräsidenten.
Aufgaben des Bundestagspräsidenten
Die wichtigste Funktion des Bundestagspräsidenten besteht in der Leitung der Bundestagssitzungen. Dazu nimmt er vorne auf dem Podium im Plenarsaal des Bundestages Platz, sitzt also allen anderen Abgeordneten gegenüber. Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag, ist Adressat aller Gesetzentwürfe und Vorlagen, die von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Ebenso ist er der Empfänger aller Eingaben, die aus den Reihen des Parlaments stammen oder an den Bundestag gerichtet werden.
Außerdem steht dem Präsidenten das Hausrecht und die Polizeigewalt zu. Er ist auch die oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten, wobei er bestimmte Personalentscheidungen zusammen mit dem ganzen Präsidium trifft. Sonstige Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sind in der Geschäftsordnung geregelt.
Der Bundestagspräsident ist ferner der Empfänger der Rechnenschaftsberichte der politischen Parteien, überwacht die Einhaltung der Parteispendengesetze und regelt die Wahlkampfkostenerstattung.
Präsidenten des Deutschen Bundestages seit 1949
| Bundestagspräsidenten der Bundesrepublik Deutschland | |||||
| Name | Partei | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Dr. Erich Köhler | CDU | 7. September 1949 | 18. Oktober 1950 | |
| 2 | D. Dr. Hermann Ehlers | CDU | 19. Oktober 1950 | 29. Oktober 1954 | |
| 3 | Prof. D. Dr. Eugen Gerstenmaier | CDU | 16. November 1954 | 31. Januar 1969 | |
| 4 | Kai-Uwe von Hassel | CDU | 5. Februar 1969 | 13. Dezember 1972 | |
| 5 | Annemarie Renger | SPD | 13. Dezember 1972 | 14. Dezember 1976 | |
| 6 | Prof. Dr. Karl Carstens | CDU | 14. Dezember 1976 | 31. Mai 1979 | |
| 7 | Richard Stücklen | CSU | 31. Mai 1979 | 29. März 1983 | |
| 8 | Dr. Rainer Barzel | CDU | 29. März 1983 | 25. Oktober 1984 | |
| 9 | Dr. Philipp Jenninger | CDU | 5. November 1984 | 11. November 1988 | |
| 10 | Prof. Dr. Rita Süssmuth | CDU | 25. November 1988 | 26. Oktober 1998 | |
| 11 | Wolfgang Thierse | SPD | 26. Oktober 1998 | ||
Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages seit 1949
In Klammern wird die Amtszeit angegeben.
SPD:
- Prof. Dr. Carlo Schmid (1949 - 1966)
- Erwin Schoettle (1961 - 1969)
- Dr. Karl Mommer (1966 - 1969)
- Prof. Dr. Carlo Schmid (1969 - 1972)
- Dr. Hermann Schmitt-Vockenhausen (1969 - 1979)
- Annemarie Renger (1976 - 1990)
- Georg Leber (1979 - 1983)
- Heinz Westphal (1983 - 1990)
- Helmuth Becker (1990 - 1994)
- Renate Schmidt (1990 - 1994)
- Hans-Ulrich Klose (1994 - 1998)
- Anke Fuchs (1998 - 2002)
- Susanne Kastner (seit 2002)
- Dr. Richard Jaeger (1953 - 1965)
- Dr. Maria Probst (1965 - 1967)
- Dr. Richard Jaeger (1967 - 1976)
- Kai-Uwe von Hassel (1972 - 1976)
- Richard Stücklen (1976 - 1979)
- Dr. Richard von Weizsäcker (1979 - 1981)
- Heinrich Windelen (1981 - 1983)
- Richard Stücklen (1983 - 1990)
- Hans Klein (1990 - 1996)
- Michaela Geiger (1997 - 1998)
- Rudolf Seiters (1998 - 2002)
- Dr. Norbert Lammert (seit 2002)
FDP:
- Dr. Hermann Schäfer (1949 - 1953)
- Dr. Ludwig Schneider (1953 - 1957; ab 1956 FVP)
- Dr. Max Becker (1956 - 1960)
- Dr. Thomas Dehler (1960 - 1967)
- Walter Scheel (1967 - 1969)
- Lieselotte Funcke (1969 - 1979)
- Richard Wurbs (1979 - 1984)
- Dieter-Julius Cronenberg (1984 - 1994)
- Dr. Burkhard Hirsch (1994 - 1998)
- Dr. Hermann Otto Solms (seit 1998)
- Dr. Antje Vollmer (seit 1994)
PDS:
- Petra Bläss (1998 - 2002)
DP:
- Dr. Victor-Emanuel Preusker (1957 - 1960; ab 1960 CDU/CSU)
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