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Bundeswehr

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Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwaltung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Geschichte der Bundeswehr

Der ehemalige Panzergeneral Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers Berater in technischen Fragen der Sicherheit zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Dieses Amt Blank wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung. Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 05. Mai 1955 führte zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über eine Armee verfügen sollte.

Die ersten Soldaten der Bundeswehr waren Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Im Jahr 1958 stammten 12.900 Offiziere aus der Wehrmacht. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Die Tätigkeit des Personalgutachterausschusses war insofern erfolgreich, als die Bundeswehr später nicht durch Prozesse gegen ihre Angehörigen wegen Nazi-Verbrechen belastet wurde. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab.

Weblink: Geschichte der Bundeswehr== Parlamentarisch-politische Kontrolle ==

Die Bundeswehr untersteht dem Bundesminister der Verteidigung, einem zivilen Angehörigen der vom Bundestag getragenen Bundesregierung. Der Verteidigungsminister ist der einzige Zivilist, der Soldaten Befehle erteilen kann. Dadurch wird das Primat der Politik, das heißt der Vorrang der Politik gegenüber dem Militär, sichergestellt. Dieser politische Primat erfordert, dass auch in der Bundeswehr das Prinzip von Befehl und Gehorsam gilt.

Obwohl die Bundeswehr Teil der Exekutive ist, hat der Bundestag bedeutende Kontrollrechte, und die Bundeswehr gilt als „Parlamentsarmee“. Das Parlament verfügt über Kontrollinstrumente mit gegenüber der Bundeswehr erheblich weiter gehenden Rechten, als es sie für andere Bereiche der Exekutive wie etwa dem Bundesgrenzschutz, der Finanzverwaltung oder den Botschaften gibt. Es handelt sich dabei um die besonderen Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss, um den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und um die Sonderregelungen im Haushaltsrecht.

Der Verteidigungsausschuss

Während der Bundestag in allen anderen Angelegenheiten einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Art. 44 Grundgesetz (GG)), kann sich der Verteidigungsausschuss selber zum Untersuchungsausschuss erklären (Art 45a GG). Das erlaubt es den Abgeordneten, jede bundeswehrinterne Sache, der der Ausschuss politische Bedeutung beimisst, mit allen Mitteln eines Untersuchungsausschusses, d.h. ähnlich einer staatsanwaltlichen Ermittlung, zu überprüfen, ohne dass das Bundestagsplenum eingeschaltet werden muss. Dadurch können die zuständigen Parlamentarier die Bundeswehr leichter überwachen.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Art 45b GG bestimmt, dass zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen wird. Der Wehrbeauftragte ist also ein Organ des Bundestages, nicht der Bundeswehr. Er untersucht mögliche Verletzungen der Grundrechte der Soldaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung und berichtet dem Bundestag. Außerdem ist er Petitionsinstanz für alle Soldaten, die sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar ihn wenden dürfen.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages=== Sonderregelungen im Haushaltsrecht ===

Artikel 87a (1) bestimmt: “Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.‿ Das bedeutet, das die Stärke und Organisation der Streitkräfte jedes Jahr von neuem durch den Bundestag im Haushaltsgesetz festgelegt werden. Eine ähnliche Regelung gibt es für keinen anderen Bereich der Exekutive. Sie verhindert, dass der Verteidigungsminister die Streitkräfte vergrößert oder sie zu nicht vom Parlament gebilligten Zwecken umorganisiert.

Auftrag

Die Bundeswehr hat gemäß Grundgesetz Artikel 87a Abs. 1 Satz 1 den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“). Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr zu schützen, bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und bei humanitären Aktionen zu unterstützen, die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen sind grundgesetzlich Nebenaufgaben, wenn sie auch in den letzten Jahren die Haupttätigkeit der Bundeswehr bilden. Die Verteidigung der Bundesrepublik erfolgt dabei „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch“ (Zitat Bundesverteidigungsminister Peter Struck2003).

Die Bundeswehr im Auslandseinsatz

Zunehmend wird die Bundeswehr auch zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren 1991 eine Minenräumaktion der Marine nach dem 2. Golfkrieg im Persischen Golf und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 1992–1996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR. Die rechtlichen Fragen der Auslandseinsätze wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 weitgehend geklärt.

1999 hat die Bundeswehr mit der Luftwaffe im Rahmen der NATO-Operation ALLIED FORCE mit etwa 500 Einsätzen zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an einem verfassungsmäßig und völkerrechtlich umstrittenen Krieg teilgenommen, da das Grundgesetz die Teilnahme an einem Angriffskrieg verbietet. Es schloss sich diesem Einsatz im Kosovo-Krieg eine Beteiligung an der KFOR-Mission zum Schutz und Wiederaufbau der Bevölkerung des Kosovos an.

Seit 2001 ist die Bundeswehr auch im Rahmen der Antiterrorkoalition eingesetzt. Ein Marinekontingent überwacht, abgestützt auf Dschibuti, das Seegebiet am Horn von Afrika; außerdem ist die Marine an entsprechenden NATO-Operationen im Mittelmeer beteiligt. Ein Heereskontingent ist in Afghanistan im Rahmen von ISAF aktiv und schützt seit November 2003 im Rahmen der Bildung eines regionalen Aufbauteams den Handel der Stadt Kunduz und Demilitarisierungsprogramme wie DDR (Disarmament, Demobilization and Restauration). Auch die übrigen Teile der Bundeswehr sind an diesen Operationen unterstützend beteiligt. Im Irak sind derzeit keine Soldaten der Bundeswehr eingesetzt, bilden jedoch in Kuwait Polizei- und Milizkräfte der neuen irakischen Sicherheitskräfte aus.

Überblick über Auslandseinsätze der Bundeswehr

Struktur

Die Bundeswehr hat eine Friedensstärke von exakt 262.771 Mann (Stand 20. August 2004). Diese Zahl soll auf 250.000 reduziert werden. In Zeiten des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollplanstärke von etwa 495.000 Soldaten. Die Soldaten sind zum einen Wehrpflichtige (zur Zeit neun Monate Pflichtdienstzeit), zum anderen Soldaten auf Zeit beziehungsweise Berufssoldaten.

Seit 2001 ist die Bundeswehr auch uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Vorher durften diese nur im Sanitätsdienst der Bundeswehr (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) sowie im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Derzeit leisten knapp 10.000 Soldatinnen ihren Dienst in der Bundeswehr.

Die Bundeswehr nahm nach der Wiedervereinigung rund 20.000 Soldaten der ehemaligen NVA der DDR auf. Das Kriegsmaterial der NVA wird zum Teil bis heute weiter genutzt, bzw. wurde verkauft oder verschenkt, so wie Panzer an die Türkei und kürzlich die letzten sechs MiG-29 der NVA-Luftwaffe an Polen.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist im Frieden der Verteidigungsminister, im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, rangmäßig ein Viersterne-General, der jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) beziehungsweise der Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).

Innere Führung

Hauptartikel: Innere Führung

Der Begriff Innere Führung beschreibt die komplexe Führungskonzeption der Bundeswehr, er ist verbunden mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Das bedeutet, dass die Grundrechte des Soldaten nur so weit eingeschränkt werden sollen, wie es der militärische Auftrag erfordert. So ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das Prinzip von Befehl und Gehorsam eingeschränkt (siehe: Vorgesetztenverordnung). Anders als Soldaten in vielen Ländern besitzen die Bundeswehrsoldaten das aktive und das passive Wahlrecht. Die Innere Führung soll so die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft ermöglichen. Die Innere Führung wurde schon beim Aufbau der Bundeswehr praktiziert (unter anderem durch den späteren General Graf Baudissin) und markiert einen bedeutenden Unterschied zu allen früheren deutschen Armeen. Zuständig für die Umsetzung, Kommunikation nach außen und die Weiterentwicklung ist das Zentrum Innere Führung.

Die Bundeswehrreform

Inzwischen ist die Bundeswehrreform mehr eine Reform der Reform der Reform („Transformation“). Daher ist es nicht verwunderlich, dass nach der Ankündigung von neuen Reformvorschlägen durch die Bundesminister (Scharping und Struck) immer auch Kritik laut wird, die eine gründliche Reform fordert, die alle Probleme der Bundeswehr auf einmal behebt.

Durch diese Unsicherheit über den künftigen Stand sank in den späten 1990ern und frühen 2000ern auch das Vertrauen der Soldaten in die Führung. Die steigende Zahl von Eingaben der Soldaten an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ist ein Indikator dafür.

Organisation der Bundeswehr

Allgemeines

Das Hoheitszeichen der Bundeswehr und ihrer Teilstreitkräfte ist das Eiserne Kreuz.

Teilstreitkräfte

Wehrverwaltung

Die Verwaltung der Bundeswehr übernimmt gem. Art. 87b des Grundgesetzes die Bundeswehrverwaltung die sich in den Rüstungsbereich und die Territoriale Wehrverwaltung untergliedert (Organisationsbereiche). Die Bundeswehrverwaltung ist damit beauftragt den materiellen und personellen Bedarf der Streitkräfte zu decken.

Ämter und Dienststellen der Bundeswehr

(Auswahl)

Fuhrpark

Der Fuhrpark ist zwar nicht homogen, jedoch soweit sinnvoll auch relativ einheitlich gestaltet, sofern es sich nicht um Sonderfahrzeuge handelt, beispielsweise Bergungskräne. Auch Fahrräder, Motorräder und Anhänger zählen zum Fuhrpark, auch wenn diese nur in geringer Zahl vorhanden sind. Wesentliche Elemente sind jedoch Panzerfahrzeuge, geländegängige Fahrzeuge und Transportfahrzeuge aller Arten.

Weitgehend mit den zivilen Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeugmodelle des Alltagsbedarfs für Truppe und Verwaltung werden mittlerweile durch die Bw FuhrparkService GmbH verwaltet.

Die Bundeswehr unterhält an nahezu jedem Standort KFZ-Werkstätten, in denen permanent ausgebildet wird, sowie Tankstellen. Die Fahrzeuge sind bis auf wenige Ausnahmen mit Diesel-Motoren ausgerüstet. Für die eingesetzten Modelle wird vom jeweiligen Hersteller eine mehrere Jahrzehnte lange Ersatzteil-Garantie eingefordert. Ebenso ist die in Deutschland ansässige KFZ-Industrie verpflichtet, in Friedenszeiten eine gewisse Prozentzahl an KFZ vorzuhalten, die in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall abgefordert werden können.

Für Informationen über Fahrzeug-Kennzeichen der Bundeswehr siehe Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen.

Liegenschaften

Die Bundeswehr verfügt über zahlreiche Grundstücke und Gebäude. Im Zuge der wiederholten Standortschließungen der Neuzeit wurden jedoch zahlreiche Liegenschaften für eine andere, meist zivile Nutzung frei gemacht oder schlicht still gelegt.

Ausrüstung

Uniform

Die bekannteste, weil alltäglichste, Uniform der Bundeswehr ist der Feldanzug, der, soweit nicht aufgrund von besonderen Umständen wie Ausbildung oder ungünstiger Wetterlage nötig, in der Grundform getragen wird. Dazu gehört zuallererst eine Kopfbedeckung, bei Rekruten fast immer die mit Flecktarn (Tarndruck, allgemein) bedruckte Feldmütze. Soldaten, die Grundausbildung und Gelöbnis (bzw. Vereidigung) schon hinter sich haben, geben gewöhnlich dem Barett den Vorzug. Die Farbe des Baretts hängt von der Truppengattung ab: kämpfenden Truppen (z. B. Jäger, Panzergrenadiere) haben ein grünes Barett, Luft- und Spezialkräfte (Heeresflieger, Fernspäher) ein bordeauxrotes, gepanzerte Truppen ein schwarzes, Hilfstruppen (Instandsetzung, Pioniere) ein rotes und Sanitäter ein blaues. Die zweifelsfreie Zuordnung ist aber über das Barettabzeichen möglich, welches über der linken Schläfe sitzt. Über dem oliven Unterhemd wird die Feldbluse getragen. Auf den Schultern sind die Rangabzeichen (in Form von Schulterklappen) aufgeschoben; darunter befindet sich ein farbiges Bändchen: die Litze. Dessen Farbe verweist, wie das Barettabzeichen, auf die Truppengattung. Auf der Feldbluse sind drei Taschen aufgenäht, zwei auf der Brust und eine auf dem Oberarm. Fast alle Taschen eines Feldanzuges sind nach einem bestimmten Taschenpackplan gefüllt, auf den in erster Linie während der Ausbildung Wert gelegt wird. In die Tasche auf dem Oberarm gehören demnach Gehörschutzstopfen für die Schießausbildung, in die linke Brusttasche Schreibzeug und Dokumente. In den beiden Beintaschen der Feldhose befinden sich das Taschenmesser, Handschuhe, in geschlossenen Räumen die Kopfbedeckung, zwei Pakete zum Verbinden von Verbrennungen und Wunden und das Dreickstuch, welches für mehrere Zwecke eingesetzt wird. Auf der Feldhose wird das Feldkoppel getragen, ein oliver Gürtel. Am Schaft der Stiefel werden die Hosenbeine nach innen umgeschlagen und durch Gummis fixiert. In den Stiefeln selbst werden olive Kniestrümpfe getragen.

Waffen

Während der Grundausbildung werden die meisten Rekruten sowohl an Feuerwaffen als auch an Waffen mit Sprengwirkung ausgebildet. Die Standardwaffe der Bundeswehr ist das Sturmgewehr Gewehr 36 (G36), welches das alte Gewehr 3 (G3) weitestgehend abgelöst hat. Dazu kommt die Pistole 8 (P8), der Nachfolger der Pistole 1. Die Bundeswehr verfügt auch über ein Standard-Maschinengewehr, das Maschinengewehr 3 (MG3). Waffen mit Sprengwirkung sind z. B. die Handgranate DM51 oder die Panzerfaust 3.

Siehe auch

Literatur






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Bundeswehr aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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