Denkmalschutz
www.infos-aus-germanien.info
Einordnung: Baudenkmalpflege | Kulturdenkmal | Städtebau | Archäologie
- Was heißt Denkmalschutz auf:
Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch und Schwedisch sowie Spanisch
- Sie wissen mehr über das Thema Denkmalschutz und möchten uns dazu etwas mitteilen?
Benutzen Sie dazu bitte unser Forum und eröffnen Sie einen neuen Thread zum Thema Denkmalschutz.
Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und die Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.
Denkmalschutz umfasst alle gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen. Es handelt sich also um Rechts- und Verwaltungsfragen. Zuständig sind die Denkmalschutzbehörden, die beraten, Genehmigungsverfahren prüfen und den Vollzug des Denkmalschutzes überwachen.
Die archäologischen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind bezeichnet man als Denkmalpflege.
| Inhaltsverzeichnis |
|
|
Deutschland
In Deutschland fällt der Denkmalschutz unter die Kulturhoheit der Bundesländer. Er ist in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen (DSchG) geregelt. Es gibt kein Denkmalschutzgesetz auf Bundesebene. Die einzelnen Gesetze unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Denkmalschutzgesetze
Besondere Vorschriften zur Erhaltung bzw. Veränderungsverbote werden durch die Bundesländer erlassen. Die Denkmalbehörden eines Bundeslandes erarbeiten Denkmallisten. In manchen Bundesländern gilt ein Objekt erst offiziell als Kulturdenkmal, wenn es in der Denkmallisten erfasst ist, in anderen Bundesländern (Baden-Württemberg) definiert das jeweilige Denkmalschutzgesetz ein Kulturdenkmal, d.h. auch wenn ein Objekt nicht in die Denkmalliste aufgenommen ist, ist es ein Kulturdenkmal - wenn es der Gesetzesdefinition entspricht. Dies gilt besonders für neuentdeckte archäologische Objekte.
Definition des Denkmalschutzes
Im Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (nur gültig für dieses Bundesland):
>>§2 Gegenstand des Denkmalschutzes: (1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet. (3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch 1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§15 Abs. 3), sowie 2. Gesamtanlagen (§19).<<
Andere Bundesländer haben erheblich abweichende Definitionen.
Staatsvorbehalt
Der Staat ist in der Regel bevorrechtigt, Denkmale zu kaufen, sofern das jeweilige Denkmalschutzgesetz nicht schon dem Staat ein Eigentumsrecht einräumt (z.B. "Schatzregal" bei archäologischen Objekten). Bei hochwertigen Denkmalen oder gefährdeten Denkmalen ist eine Enteignung möglich (soweit das jeweils gültige DSchG). Der Gesetzgeber hat in zahlreichen Gesetzen (z.B. einzelnen Landesverfassungen, den Denkmalschutzgesetzen der Länder, dem Raumordnungsgesetz) dem Denkmalschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt.
Steuervorteile und Zuschüsse
Den Denkmaleigentümern bietet das Steuerrecht besondere Vorteile bei der Erhaltung und Pflege von Denkmalen. Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie wird durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Wer vor Baubeginn Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist, kann nach Beendigung der Baumaßnahmen 8 Jahre lang jährlich 9% - danach 4 Jahre lang 7% der denkmalschutzrelevanten Baukosten abschreiben (§7i EStG). Der Altbauanteil wird mit 2 - 2,5% abgeschrieben. Die sich hieraus ergebenen Steuervorteile sind entsprechend hoch. Der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Immobilien aus Sanierungsgebieten beträgt jährlich 9% über 10 Jahre. Voraussetzung für die Abschreibung und eine mögliche Investitionszulage ist die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Die Baumaßnahmen müssen vor dem Beginn der Bauarbeiten mit der Behörde abgestimmt werden. Für Baukosten, die nicht der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal dienen, wird anstatt der Sonderabschreibung nach § 7i EStG eine Investitionszulage gewährt.
Kritik
Der Denkmalschutz wird manchmal kritisiert, da er als Hindernis für eine wirtschaftliche Nutzung der denkmalgeschützten Objekte angesehen werden kann.
Österreich
Schweiz
Weitere Informationen
Siehe auch
= Weblinks
- weitere Weblinks
=
Deutschland
- Denkmalschutzgesetze der deutschen Bundesländer(Achtung: Die Fassungen der hier angeführten Gesetze sind nur zum geringen Teil noch aktuell.)
- Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Deutsche Stiftung Denkmalschutz Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland Linksammlung====Österreich====
- Bundesdenkmalamt Österreich====Schweiz====
- Bundesamt für Kultur: Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz - IVS Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz - ISOS [www.bak.admin.ch/denkmal/d/h_bundinv.htm#bln Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung - BLN]
- Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung - NIKE
- Suche nach Denkmalschutz Infos mit: Yahoo
