Deutsch-englisches Flottenabkommen
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Das deutsch-englische Flottenabkommen wurde nach der Erklärung der deutschen Wehrhoheit auf Vorschlag Hitlers 1935 mit Großbritannien geschlossen. Damit garantierte die deutsche Staatsführung, nicht mehr als 35 % der britischen Flotte zu besitzen, mit Ausnahme der U-Boote, von denen 45 % und später sogar 100 % der britischen Tonnage gebaut werden durften.
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