Deutsche Arbeitsfront
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Einordnung: Nationalsozialismus
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Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) stellte als nationalsozialistische Organisation den Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.
Die DAF wurde am 10. Mai 1933 durch die Übernahme der Gewerkschaften, Ihres Vermögens und unter Abschaffung des Streikrechts gegründet. Mit dem "Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit" vom 10. Januar 1934 wurde die Gründung legitimiert. Die DAF hatte 22 Millionen Mitglieder und war streng hierarchisch und nach dem gleichen Vorbild wie die NSDAP gegliedert.
Sie war "Superbehörde" rund um das Thema Arbeit und Freizeit. Die Arbeitnehmer sollten in der "Volksgemeinschaft" aufgehen. Es bestand kein Zwang zur Mitgliedschaft, aber es gab eine Verordnung, einen Beitrag von jedem Arbeiter direkt vom Lohnkonto abzuziehen. In diversen Unterorganisationen wurde sich sowohl um das "Wohl", als auch um die Kontrolle der Arbeiterschaft gekümmert. Eine der bekannteren Behörden ist das Amt Kraft durch Freude (KDF)
Die Unterorganisationen waren:
- Kraft durch Freude
- Arbeitswissenschaftliches Institut AWI
- Amt Werkschar und Schulung
- Sozialamt
- Frauenamt
- Jugendamt
- Amt für Rechtsberatungsstellen
- Amt für Volksgesundheit
- Reichsheimstättenamt
- Amt für Berufserziehung und Betriebsführung
- Berufswettkamp aller schaffenden Deutschen
- Leistungskampf der deutschen Betriebe
- Amt für technische Wissenschaften
Leiter war Dr. Robert Ley und sie bestand bis 1945.
Literatur
Claus Selzner, Die Deutsche Arbeitsfront, Berlin 1935
Ronald Smelser, Robert Ley, 1989 Paderborn/ New York
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