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Deutsches Rotes Kreuz

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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die nationale deutsche Gruppe der Hilfsorganisation Internationales Rotes Kreuz. Es ist die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik nach den Genfer Rotkreuzabkommen und - als einer der großen WohlfahrtsverbĂ€nde in Deutschland - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte bis 1921

Die Arbeit des DRK wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen. Die GrĂŒndung erfolgte in den einzelnen deutschen LĂ€ndern zunĂ€chst relativ unabhĂ€ngig voneinander, meist auch unter anderem Namen. Am 12. November 1863 wurde der erste (WĂŒrttembergische) SanitĂ€tsverein als 1. Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet des damaligen Deutschen Reiches gegrĂŒndet. In Sachsen z.B. grĂŒndete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann, dem König Albert), die spĂ€ter allmĂ€hlich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte, ist unklar, da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen. Neben dem Hauptanliegen des Vereins, der Pflege verwundeter Soldaten, betĂ€tigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege. Zu nennen ist hier auch der Name Henry Dunant, welcher nach der Schlacht bei Solferino als MitgrĂŒnder des Roten Kreuzes gilt.

Das DRK in der Weimarer Republik

Am 25. Januar 1921 wurde in Bamberg das Deutsche Rote Kreuz gegrĂŒndet, als eingetragener, rechtsfĂ€higer Verein bĂŒrgerlichen Rechts und Dachorganisation der jeweiligen Landesvereine (MĂ€nner- und Frauenvereine) vom Roten Kreuz, deren SelbstĂ€ndigkeit durch den Zusammenschluß nur marginal berĂŒhrt wurde. Die Neuorganisation der deutschen Rotkreuzgesellschaften war notwendig geworden, um zahlreichen Angriffen von außen und innerorganisatorischen Problemen ein Konzept organisatorischer Geschlossenheit entgegenzusetzen. Insbesondere durch den Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 waren die deutschen Rotkreuzvereine in eine ernste Krise gestĂŒrzt worden . Die darin angestrebte AbrĂŒstung Deutschlands und die Entmilitarisierung des öffentlichen Lebens gefĂ€hrdete die Existenz weiter Teile der Organisationen, deren vornehmliche Aufgabe bisher in der militĂ€risch organisierten Vorbereitung auf den KriegssanitĂ€tsdienst bestand. Die Satzung von 1921 versuchte diesen Problemen Rechnung zu tragen und dem Deutsche Roten Kreuz eine internationale und vorwiegend auf Friedensaufgaben orientierte Legitimationsgrundlage zu geben. Dazu heißt es in Paragraph 2 allgemein: „Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betĂ€tigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten, deren Zweck die VerhĂŒtung, BekĂ€mpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet“ . Nach einer AufzĂ€hlung vorwiegend karitativer und wohlfahrtsorientierter Friedensaufgaben folgt erst als letzter Punkt die VerwundetenfĂŒrsorge, wobei auch hier in Bezug auf den § 25 der Völkerbundsakte die internationale Anbindung als nationale Rotkreuzgesellschaft betont wurde . Mit dieser Neuorientierung auf die FriedenstĂ€tigkeit und dem Beitritt zur „Internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften“ konnte sich das Deutsche Rote Kreuz in der Weimarer Republik als Wohlfahrtsorganisation etablieren. Gleichzeitig blieb die traditionelle Aufgabe des KriegssanitĂ€tsdienstes und die damit zusammenhĂ€ngenden militĂ€rische Organisationsstruktur beibehalten. Die nach 1918 propagierte Demilitarisierung des Roten Kreuzes fand jedoch nur oberflĂ€chlich statt und konnte jederzeit rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden. Ebenso ĂŒberdauerten die traditionell monarchistisch-konservativ eingestellten FĂŒhrungskrĂ€fte im Roten Kreuz.

Das DRK in der Zeit des Nationalsozialismus

Die Gleichschaltung des DRK begann kurz nach der sog. "Machtergreifung" im Jahre 1933. Personelle VerĂ€nderungen und neue juristische Grundlagen kĂŒndigten einen Wechsel im SelbstverstĂ€ndnis des DRK an. Am 29. November trat eine neue Satzung in Kraft, am gleichen Tag trat der seit 1919 amtierende PrĂ€sident Joachim von Winterfeldt-Menkin zurĂŒck. Unter seiner PrĂ€sidentschaft waren bereits jĂŒdische Rot-Kreuz-Mitglieder ausgeschlossen, der Hitlergruß eingefĂŒhrt und der politische NeutralitĂ€tsgrundsatz weitestgehend aufgegeben worden. Nachfolger wurde der SA-EhrenfĂŒhrer Carl-Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha. Sein stellvertretender PrĂ€sident, der Chef des SanitĂ€tswesens der SA, Paul Hocheisen, wurde bereits zu Beginn der Hitler-Diktatur vom Stellvertreter des FĂŒhrers, Rudolf Heß, zum Kommissar fĂŒr die Gleichschaltung des DRK bestellt. Hocheisen war es auch, der in der Folgezeit die eigentlichen AmtsgeschĂ€fte fĂŒhrte.

Eine weitere einschneidende Änderung erfuhr das Deutsche Rote Kreuz vier Jahre spĂ€ter durch die Ernennung des SS-OberfĂŒhrers Dr. Ernst-Robert Grawitz zum stellvertretenden PrĂ€sidenten. Grawitz, der in seiner Funktion als Reichsarzt SS-maßgeblich fĂŒr die Euthanasie-Verbrechen und Menschenversuche an KZ-HĂ€ftlingen verantwortlich war, gestaltete das Deutsche Rote Kreuz im Sinne des ‘FĂŒhrerprinzips’ völlig um. Das Ergebnis war ein neues DRK-Gesetz, das am 9. Dezember 1937 erlassen wurde und auf dessen Grundlage Grawitz vom DRK-Schirmherrn, Adolf Hitler, zum GeschĂ€ftsfĂŒhrenden PrĂ€sidenten berufen wurde. Mit der neuen Satzung vom 24. Dezember desselben Jahres band sich das DRK noch enger an den ‘FĂŒhrer’, den Staat und die NSDAP. Die neue zentralisierte Organisationsstruktur mit dem PrĂ€sidium an der Spitze ermöglichte zugleich eine noch effektivere Indienststellung des DRK fĂŒr die Mobilmachung, die seit der Neuschaffung der Wehrmacht im Jahre 1935 zu einer der wichtigsten Aufgaben der Hilfsorganisation wurde.

Neben dem engen VerhĂ€ltnis zur Partei wird spĂ€testens ab 1938 eine starke, wenn auch weitgehend informelle Verbindung zur SS sichtbar, die sich vor allem in personellen Überschneidungen in fĂŒhrenden Positionen beider Organisationen bemerkbar macht. So fand neben dem Reicharzt-SS Ernst-Robert Grawitz der damalige Verwaltungschef-SS, Oswald Pohl, dem ab 1942 die Konzentrationslager unterstanden, eine NebentĂ€tigkeit als „GeneralbevollmĂ€chtigter fĂŒr alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des DRK“. In dieser Funktion konnte Pohl fĂŒr die SS Kredite in Millionenhöhe bewilligen: DRK-Gelder, die ĂŒber die „SS-Spargemeinschaft e.V.“ u.a. fĂŒr die GrĂŒndung von Wirtschaftsunternehmungen an die SS flossen.

Am 26. April 1945 besetzten sowjetische Truppen das DRK-Hauptlager und DRK-PrĂ€sidium in Potsdam-Babelsberg. Die SS-FĂŒhrungspitze war zu diesem Zeitpunkt bereits geflohen. Ernst-Robert Grawitz hatte sich drei Tage zuvor samt Familie in seiner Wohnung in die Luft gesprengt. Der Rest der DRK-FĂŒhrung grĂŒndete ein vorĂŒbergehendes Komitee und versuchte bei den Alllierten ein Fortbestehen der Orgsanisation zu erreichen.

Das DRK nach 1945

Das DRK wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute Bremen, Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" weiterarbeiten, wĂ€hrend in der britischen Zone und spĂ€ter auch in der französischen Zone DRK-LandesverbĂ€nde als "eingetragene Vereine" neugegrĂŒndet wurden. Eine Ausnahme bildete zunĂ€chst das Saargebiet, wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung "SaarlĂ€ndischer SanitĂ€ts- und Hilfsdienst" (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das "Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e.V." als Bundesverband wurde 1951 wiedergegrĂŒndet und durch das IKRK und die Bundesregierung als Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprĂŒnglich seit den 20er Jahren bestehende "Deutsche Jugendrotkreuz" (JRK) wiederbegrĂŒndet. Der "SaarlĂ€ndische SanitĂ€ts- und Hilfsdienst" wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als "Landesverband Saarland" wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes.

Deutsches Rotes Kreuz Suchdienst

Die weit grösste und wichtigste Aufgabe des DRK nach 1945 war und ist noch immer der Suchdienst. Vielen Millionen von ausgebombten, vermissten,verschleppten, vertriebenen Menschen und insbesondere verwaisten Kindern wurde durch das Deutsche Rote Kreuz geholfen und Familien wieder zusammen gefĂŒhrt oder Heimstellen fĂŒr Waisenkinder gefunden. Die Alliierten BesatzungsmĂ€chte, welche den Vertreibungen ohnmĂ€chtig zusahen, genehmigten das DRK hauptsĂ€chlich wegen der enormen menschlichen Not. Hunderttausende von Vertriebenen aus den ostdeutschen LĂ€ndern, viele die ins Ausland gebracht wurden, suchen noch heute nach ihrer IdentitĂ€t und Familienangehörigen. Noch im Jahre 2001 meldete das DRK, dass rund 1,4 Millionen Deutsche immer noch als vermisst gemeldet sind.

siehe auch: Ehrenamt

DRK in der DDR

In der DDR gab es ein "Deutsches Rotes Kreuz der DDR" als Nationale Rotkreuzgesellschaft der DDR und als anerkannte Massenorganisation (Vereine gab es in der DDR nicht). Jeder grĂ¶ĂŸere Betrieb hatte eine Grundorganisation des DRK. DRK-Arbeit galt als "gesellschaftliche TĂ€tigkeit", sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde fĂŒr Ausbildungen und EinsĂ€tze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs fĂŒr hĂ€usliche Krankenpflege besuchen. Die EinsĂ€tze erfolgten bei Theater- und KonzertauffĂŒhrungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, KrankenhĂ€usern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine EntschĂ€digung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift ("Deutsches Rotes Kreuz"). Als Vorbild galt Albert Schweitzer, aber auch die Tradition der Arbeitersamariter.

Rechtsform

Das Deutsche Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Seine heute gĂŒltige Anerkennung wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und Beitritt der LandesverbĂ€nde des ehemaligen DRK der DDR durch Bundesregierung und IKRK ausgesprochen. Seine LandesverbĂ€nde und KreisverbĂ€nde sind ebenfalls eingetragene Vereine. Eine Ausnahme bildet der Landesverband Bayerisches Rotes Kreuz, der aus historischen GrĂŒnden (siehe oben) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der Landesverband Hessen, der zunĂ€chst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war (amerikanischen Besatzungszone!) hat inzwischen diesen Status abgelegt und den des eingetragenen Vereins angenommen. Ungeachtet der privatrechtlichen Natur des DRK nimmt es die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr und ist damit eher eine "Organisation sui generis" im Spannungsfeld zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Auftrag.

PrÀsidenten

Gemeinschaften

GrundsÀtze

Die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften achten und bekennen sich zu den sieben GrundsÀtzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

Weblinks



--InfoG 03:45, 25. MĂ€r 2005 (CET)





Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Deutsches Rotes Kreuz aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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