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Deutschland (Begriffsklärung)

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Deutschland war vor der Reichsgründung von 1871 wie auch zur Zeit der deutschen Teilung 1945 bis 1990 ein Land in Europa, das keine geographisch festen Grenzen besaß. Ursprünglich bezeichnete der Begriff das "Land der muttersprachlich deutschsprechenden Menschen" (gekennzeichnet durch die nieder- und hochdeutschen Mundarten), verengte sich jedoch mit dem Ausscheiden einiger Staaten (Schweiz und Niederlande) aus dem Heiligen Römischen Reich seit dem 17. Jahrhundert und schließlich der Gründung des „kleindeutschen“ Nationalstaats unter Ausschluss (Deutsch-)Österreichs 1871 zunehmend auf einen bestimmten Teil des deutschen Sprachgebiets. Auch zur Zeit des Kalten Krieges gab es keinen einheitlichen deutschen Nationalstaat, sondern zwischen 1949 und 1990 die beiden Staaten Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik. Erst seit der Wiedervereinigung von 1990 leben die Deutschen wieder in einem geschlossenen Nationalstaat, der Bundesrepublik Deutschland.

Im Laufe der Geschichte stand die Bezeichnung „Deutschland“ also für:

Anmerkung: Das so genannte "Dritte Reich" endete mit der Kapitulation 1945, aber das "Deutsche Reich" als solches blieb bestehen: Mit der Niederlegung kapitulierten die Streitkräfte des Reiches, aber nicht die Reichsregierung. Diese blieb vom 9. Mai 1945 unter dem geschäftsführenden Reichspräsidenten Großadmiral Karl Dönitz in Flensburg weiterhin bestehen und war bis zu dessen Verhaftung am 23. Mai 1945 durch die Besatzungsmächte völkerrechtlich anerkannt.

Die Staaten Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik wurden erst 1949 eingerichtet. In der Besatzungszeit dazwischen gab es keinen eigenständigen deutschen Staat mit der Ausnahme einer kurzen Episode in Schwarzenberg (Erzgebirge), wo für wenige Wochen eine Art "Frei-Staat" bestand. Während die Regierung der DDR ab 1974 das Deutsche Reich als untergegangen ansah, so blieb die bundesdeutsche Regierung der Ansicht, dass das Reich noch weiter bestehen und als Folge des Fehlens einer gesamtdeutschen Regierung lediglich nur handlungsunfähig sein würde - BRD und DDR seien demnach weiterhin Teile des Deutschen Reiches.

Nach 1990 setzt sich nun amtlich die Auffassung durch, dass das "Deutsche Reich" und die "Bundesrepublik Deutschland" nun auch gebietsmäßig identisch seien. 1994 stellte beispielsweise das Bundesverfassungsgericht fest, dass mit der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR das Deutsche Reich und das Staatsgebiet der jetzigen Bundesrepublik Deutschland gebietsidentisch sei. Es nahm Bezug auf eine Klage eines deutschen Heimatvertriebenen, der gegen die Anerkennung der deutschen Ostgrenze geklagt und die Rechtmäßigkeit des Grenzabkommens bestritten hatte.

Siehe auch

Nach dem Staat Deutschland wurden auch zahlreiche Schiffe benannt, siehe Deutschland (Schiff).







Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Deutschland (Begriffsklärung) aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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