Eisenbahn
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Einordnung: Schienenverkehr
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Die Eisenbahn ist ein schienengebundenes Transport- und Verkehrsmittel für die weiträumige Beförderung umfangreicher Güter- bzw. Fahrgastmengen. Die Fahrzeuge der Eisenbahnen fahren mit zumeist stählernen Rädern auf stählernen Schienen. Spurkränze an den Rädern gewährleisten im Regelbetrieb den Verbleib der Fahrzeuge auf den Schienen. Die Fortbewegung erfolgt heutzutage durch verschiedenartige maschinelle Antriebe in den Fahrzeugen selbst (Triebwagen) oder durch spezielle Zugfahrzeuge (Lokomotive) - in den Anfängen der Eisenbahn kamen jedoch insbesondere auch Pferdegespanne zum Einsatz.
| Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Als historischer Anfang wird allgemein das Jahr 1804 angesehen, als Richard Trevithick die erste Dampflokomotive in Betrieb nahm. Nähere Informationen unter Geschichte der Eisenbahn.
Die Eisenbahn entstand vor allem aus der Verknüpfung der Rad-und-Schiene-Technik mit maschinellen Antrieben. Das Gewicht der Maschinen-Antriebe und die Anforderung an einen glatten Fahrweg führten zum Einsatz von eisernen Schienen anstelle der damals verwendeten Materialien Holz und Stein für Räder und Fahrwege.
Daraus leitet sich auch der Name ab. Die Hervorhebung des Materials Eisen in der Bezeichnung ist vor allem im kontinentalen Europa und in Lateinamerika verbreitet, während in England, den Niederlanden und auf dem nordamerikanischen Kontinent mehrheitlich die Schienen-Eigenschaft des Systems im Namen hervorgehoben wird (Railway, Spoorweg, Railroad).
Recht
Rechtlich ist in Deutschland die Eisenbahn folgendermaßen definiert:
- (1) Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
- (2) Eisenbahnverkehrsleistungen sind die Beförderung von Personen oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen in der Lage sein, die Zugförderung sicherzustellen.
- (3) Das Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur umfasst den Bau und die Unterhaltung von Schienenwegen sowie die Führung von Betriebsleit- und Sicherheitssystemen.
(§ 2 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuletzt geändert am 12. Dezember 2003.) Andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart sind davon jedoch nicht erfasst (§ 1 Abs. 1 AEG Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen).
Der Betrieb regelspuriger öffentlicher Eisenbahnen unterliegt nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO).
Nichtöffentliche Eisenbahnen unterliegen der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (EBOA), die EBOA ist ein Landesgesetz. Eine Vereinheitlichung von EBO und EBOA wird angestrebt. Dabei gibt es das Problem der Bund-Länder-Zuständigkeiten. Die Eisenbahn als Verkehrsmittel wird zum Umweltverbund gerechnet.
Rollendes Material
Ein Eisenbahn-Zug kann aus einem einzelnen oder mehreren hintereinander zusammengekuppelten Fahrzeugen bestehen. Ein Zug aus einzelnen zusammengekuppelten Wagen wird meist von einer Lokomotive gezogen oder geschoben. Ein Triebwagen oder Triebzug hat eine eigene Antriebsanlage, die sich entweder im Kopf- und/oder Endwagen (Triebkopf) befindet oder über die Wagen verteilt ist (Triebwagenzug).
Siehe auch:
- Lokomotiven
- Triebwagen
- Waggons
- Bauart-Bezeichnungssystem für Güter- und Reisezugwagen und Lokomotiven
Fahrweg
Beim herkömmlichen Gleis Eisenbahnoberbau werden die Schienen in jeweils kurzen Abständen auf quer liegenden Bahnschwellen befestigt. Die Befestigung erfolgt mit verschiedenen Systemen (z.B. Nägel oder Klemmen). Die Aufgabe der Befestigung ist dabei die Sicherstellung der Spurweite sowie eine Verhinderung des "Wanderns" der Schiene in Längsrichtung.
Die Schwellen bestehen auf den Hauptstrecken überwiegend aus Spannbeton. In geringerem Umfang werden Schwellen aus Stahl und häufiger imprägniertes Holz verwendet. Holzschwellen werden heute insbesondere im Bereich von [Anschlussbahn]en mit untergeordneter Bedeutung verwendet.
Der Gleisrost aus Schwellen und Schienen wird in einem Gleisbett (meist aus Schotter) gelagert, das die statischen und dynamischen Kräfte aufnimmt und in den Unterbau weiterleitet.
Ein moderner Oberbau (z.B. auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke von Frankfurt am Main nach Köln) hat ein Gleisbett aus Beton, auf dem die Schienen mit Dämpfungselementen montiert sind. Diese Bauweise (Feste Fahrbahn) erlaubt erst sehr hohe Geschwindigkeiten bei größerer Laufruhe.
Antrieb
Der Antrieb erfolgte zunächst mit Muskelkraft durch Zugtiere (Pferdebahn), später mit Dampfmaschinen-Antrieb, ab 1879 mit Elektroantrieb (Werner von Siemens, Berlin), ab 1900 auch mit Otto- bzw. Dieselmotor-Antrieben und in modernerer Zeit auch mit Turbinen. Die Motoren- und Maschinen-Antriebe drehen meist die Räder, die auf den Schienen (oder einer Zahnstange zwischen den Schienen) abrollen und dadurch das Fahrzeug bewegen. Experimentell wurden auch Propeller- und Strahlantriebe erprobt, die sich jedoch nicht bewährt haben. Die früher üblichen ortsfesten Seilwinden, um Züge auf Steilstreckenabschnitten zu befördern, sind durch die Entwicklung des Lokomotivantriebs mittlerweile unnötig geworden.
Auf Hauptstrecken und in dichtbesiedelten Gebieten wird der Elektroantrieb mit neben oder über dem Gleis montierten Strom-Zuführungen bevorzugt, ansonsten Dieselantriebe.
Sicherheits-Einrichtungen
Triebfahrzeuge und Bahnanlagen haben Sicherheits-Einrichtungen, die einen möglichst gefahrenfreien Betrieb gewährleisten sollen. Insbesondere gehören dazu die Bremsen und Zugsicherungssysteme. Bestandteile von Zugsischerungssystemen sind unter anderem Eisenbahnsignale, Sicherheitsfahrschaltungen, Punktförmige Zugbeeinflussung und Linienförmige Zugbeeinflussung. Diese Systeme sind jedoch noch nicht länderübergreifend standardisiert. Daher muss an den Grenzen häufig noch die Lok mit den zugehörigen Sicherungseinrichtungen gewechselt werden. Das neue System ETCS soll ein europaweiter Standard zur Zuglenkung und -beeinflussung werden.
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Literatur
- Franz Czygan (Hg.): Die Eisenbahn in Wort und Bild: Grundzüge des praktischen Eisenbahnwesens nach neuestem Stand der eisenbahntechnischen Wissenschaft in leicht faßlicher Darstellung, Nordhausen, 1928 (2 Bände)Railion Deutschland AG (ehem. DB Cargo AG) (Hrsg.)
- Railion Deutschland AG (ehem. DB Cargo AG / Hrsg.), Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn - GGVSE und RID, Grundwerk (Stand: RID 2005), 1 Ordner, DIN A4, 1178 Seiten,78,00 EUR; Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung nach Gesetzesänderungen, 1-3-mal jährlich; Preis pro Seite 0,30 EUR; TÜV-Verlag GmbH, Köln,ISBN 3-8249-0793-3,Bestell-Nr. 90793, www.tuev-verlag.de
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