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Freie Reichsstadt

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Als Freie Reichsstädte wurden diejenigen Kommunen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden.

Aus diesem Status der Reichsunmittelbarkeit ergaben sich eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren im Inneren weitgehend autonom und verfügten im Allgemeinen über eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherren untertan waren.

Als Reichsstände hatten die Freien Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.

Ursprünglich wurde unterschieden zwischen Reichsstädten, die reichsunmittelbar waren, und den Freien Städten, die zunächst unter der Herrschaft eines kirchlichen oder weltlichen Herrn gestanden hatten aber von einigen Reichspflichten befreit waren. Im Laufe der Zeit konnten sich die Freien Städte emanzipieren und die Begriffe verschmolzen zur Freien Reichsstadt.

Nach dem Interregnum 1273 errangen die Reichsstädte auch Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Seit 1489 bildeten sie das Reichsstädtekollegium und nahmen über Vertreter regelmäßig an den Reichstagen teil.

Die Reichsunmittelbarkeit konnte zu- und wieder aberkannt werden, die Zahl der Reichsstädte schwankte deshalb. Die höchste Zahl betrug 83 Reichsstädte, um das Jahr 1800 gab es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation noch folgende 51 Freie Reichsstädte:

Mit reichsstadtähnlichen Rechten war auch Waldsee (heute Bad Waldsee) ausgestattet.

Außerdem gab es bis zur französischen Revolution 11 elsässische Reichsstädte, die bis auf Straßburg seit 1354 den Zehnstädtebund bildeten. Ihm gehörten an:

Mit dem westfälischen Frieden 1648 ging die Landvogtei über die elsässischen Reichsstädte an Frankreich, und im Rahmen der Reunionen besetzte Frankreich 1681 das Elsass. Die reichsstädtischen Freiheiten wurden zunehmend beschnitten und im Zuge der französischen Revolution 1789 entfielen sie ganz.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden 45 der 51 noch bestehenden Reichsstädte mediatisiert und benachbarten Fürstentümern eingegliedert. Lediglich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck behielten den Status mit verminderten Rechten bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.

Nach 1815 gab es im Deutschen Bund noch vier Freie Städte: Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main. Frankfurt am Main verlor seine Unabhängigkeit 1866 nach der Besetzung durch Preußen; Lübeck wurde 1937 ebenfalls an Preußen angegliedert. Die Bundesländer Bremen und Hamburg konnten ihre auf reichsstädtischen Traditionen beruhende Stellung als eigenständige Stadtstaaten bis heute bewahren. Der Status Berlins als eigenes Bundesland geht dagegen auf die Zoneneinteilung nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.


siehe auch: Liste der deutschen Hauptstädte






Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Freie Reichsstadt aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

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