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Freie Stadt

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Der Ausdruck Freie Stadt bezeichnet eine von den angrenzenden Staaten unabhängige Stadt.

Im Deutschen Bund (1815 bis 1866), welcher 1815 auf dem Wiener Kongress als loser Zusammenschluss von Einzelstaaten in Zuge der Neuordnung Europas geschaffen wurde, befanden sich neben 36 Partikularstaaten auch vier Freie Städte:

Siehe auch: Freie Reichsstadt, Freie Stadt Danzig





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