www.infos-aus-germanien.infoBy Germanien | Startseite | Impressum | Sitemap | Webtips
 

Freiheit

www.infos-aus-germanien.info



Freiheit bezeichnet das Fehlen von Zwängen. Freiheit bezeichnet auch die Möglichkeit, unter mehreren Optionen wählen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Freiheit sind die konkreten Möglichkeiten einer konkreten Person in einem konkreten Fall entsprechend der konkreten äußeren Umstände.

Inhaltsverzeichnis

Heute vorherrschende Verwendung

Im erweiterten Sinn bedeutet Freiheit das Fehlen von (meist unerwünschten) Eigenschaften oder Dingen (Frei von Schuld). Im engeren Sinn ist Freiheit das Gegenteil von Gefangenschaft. Ethisch ist Freiheit das Recht, die Möglichkeit und die Verpflichtung des Menschen zur Selbstbestimmung und zum Ausdruck seines freien Willens. Philosophisch ist Freiheit die Fähigkeit zur Entscheidung. Nach der Definition von Spinoza ist "Freiheit Einsicht in die Notwendigkeit". Ansätze, die in der Philosophie des Idealismus wurzeln, betonen dagegen eher die Freiheit als Vermögen der Selbstgestaltung (Autonomie).

Man unterscheidet zwischen Freiheit von (negative Freiheiten) und Freiheit zu (positive Freiheiten).

Freiheit von bedeutet hier, dass etwas nicht vorhanden ist, beispielsweise Freiheit von Behördenwillkür, oder Freiheit von Repressionen.

Freiheit zu bedeutet die Erlaubnis, etwas ohne unnötige Einschränkungen zu tun oder zu vertreten. Beispielsweise ist die Meinungsfreiheit eine Freiheit zu: Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung. Eine Interpretation als Freiheit von ("Ausdruck einer eigenen Meinung ist unerwünscht") entspräche gerade dem Gegenteil dessen, was man unter Meinungsfreiheit versteht.

In bestimmten Bereichen gibt es keine Übereinstimmung der Interpretation. Beispiel ist die Religionsfreiheit. Manche verstehen darunter die Freiheit von Religion in dem Sinne, dass außerhalb des privaten und des explizit religiösen Bereichs die Religion nicht ausgedrückt werden sollte (beispielsweise Kreuze in der Schule aufzuhängen), während andere darunter die Freiheit zu verstehen (im Beispiel also die Freiheit der Christen, auch in der Schule Kreuze aufzuhängen). Sehr wichtige Beiträge zu einer Philosophie der Freiheit lieferte der Philosoph Hermann Krings.

Herkunft

Das Wort "frei" stammt ab von fri, was zugleich Frau (=ursprünglich Herrin) bedeutet. Die Bedeutung "frei" entwickelt sich aus "eigen", vermutlich aus Wendungen wie "die eigenen Kinder". Jemand ist frei, wenn er "zu den Lieben gehört" und kann sich deshalb einiges herausnehmen. So kennzeichnet der Wortursprung der Freiheit also einen Aspekt von Bindung und ist weit von dem heutigen Verständnis der Freiheit entfernt.

Der Bedeutungswechsel rührt wahrscheinlich aus der Bibelübersetzung von Martin Luther her und der seitdem verstärkt ansetzenden Lösung ("Befreiung") des Einzelnen aus seiner Gemeinschaft, die zur Entwicklung des Liberalismus führte. Luther selbst hat mit seiner Schrift 'Von der Freiheit eines Christenmenschen' gegen seine Absichten den Bauernkrieg angefacht.

Sprachpolitik

Eine extrem individualistische Verwendung des heute vorherrschenden Freiheitsbegriffs stammt von Max Stirner in seinem Buch "Der Einzige und sein Eigentum". Einer seiner berühmtesten Sätze darin lautet: "Frei bin Ich von Dem, was Ich los bin". Stirner sah bereits in vordemokratischer Zeit, dass die Gewährung von Freiheit für mehr oder weniger Freiheitsunfähige (d.h. von Ideen/Ideologien/Religionen "Besessene") ein zweifelhafter Fortschritt ist. Die individuelle Befreiung von solchen Besessenheiten nannte er Empörung. Weil diese aber nur wenigen gelingt, vertrat er in der seinem Werk impliziten Erziehungstheorie die Position, dass das Entstehen der Besessenheiten, also die Introjektion eines irrationalen Über-Ichs zu verhindern sei.

Recht

Das Recht kennt eine Vielzahl verschiedener Verwendungen des Begriffs Freiheit. Ein Ausdruck der Privatautonomie ist beispielsweise die Vertragsfreiheit. So wie die Freiheit der Person, wird die Freiheit durch Grundrechte in Form von Freiheitsrechten geschützt.

Das Recht sich frei in einem Staatsgebiet bewegen zu können, nennt man Freizügigkeit.

Die Beschränkung der Freizügigkeit ist nicht nur durch den Staat möglich (Haft, Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Berufsverbot); das Festnahmerecht erlaubt auch Bürgern andere vorübergehend festzuhalten.

Zitate

Siehe auch

Weblinks










Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Freiheit aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.

Branchenbuch Schweiz