Freistaat
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Einordnung: Deutschland
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Dieser Artikel behandelt die Staatsform Freistaat.
Für die gleichnamige südafrikanische Provinz siehe Freistaat (Provinz).
Freistaat ist ein im 19. Jahrhundert von Sprachpuristen eingeführtes deutsches Synonym für Republik (frz. république). In der Weimarer Republik war es der amtliche Name der meisten Deutschen Länder (bis auf den Volksstaat Hessen und den Freien Volksstaat Württemberg).
Heute führen die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen die Bezeichnung in ihren amtlichen Namen; die Bezeichnung Freie Stadt, die in den Namen der Stadtstaaten Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg vorkommt, ist erheblich älter und knüpft an mittelalterliche städtische Freiheiten an.
Die Bezeichnung soll betonen, dass das Land nicht von einem Souverän, sondern von seinen freien Bürgern regiert wird in Form einer parlamentarischen Demokratie. Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat gegenüber dem Land keine, denn alle deutschen Länder sind Republiken genau wie die genannten, sie führen dies nur nicht in ihrem offiziellen Namen (z.B. Hessen: Die Hessische Republik), ist aber der Ausdruck von Stolz auf eine lange staatliche Tradition.
Die relativ weit verbreitete Annahme, der Begriff Freistaat solle eine besondere Unabhängigkeit des betroffenen Bundeslandes gegenüber der Bundesregierung betonen, ist falsch.
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