Frieden
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Einordnung: Frieden
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Frieden ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand der Stille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung.
"Es gab noch nie einen guten Krieg oder einen schlechten Frieden." Benjamin Franklin
Spezifischer kann damit die Abwesenheit von Gewalt oder Krieg gemeint sein. In diesem Sinne ist Frieden zwischen und innerhalb von Nationalstaaten und Religionen ein Ziel vieler Personen und Organisationen, besonders der Vereinten Nationen. Frieden kann freiwillig sein, wenn potentielle Streitparteien sich entschließen, auf Störung des Friedens zu verzichten, oder er kann erzwungen sein, indem diejenigen nieder gehalten werden, die andernfalls eine solche Störung verursachen würden.
In der wissenschaftlichen Diskussion unterscheidet man zwischen dem oben genannten engen Friedensbegriff, der die Abwesenheit von Konflikten beinhaltet einerseits und einem weiter gefassten Friedensbegriff andererseits. Dieser Begriff umfasst neben der kriegerischen Gewalt, bei Johan Galtung direkte Gewalt genannt, darüber hinaus auch das Fehlen kultureller und struktureller Gewalt. Nach dieser Definition bedeutet Frieden also zusätzlich das Fehlen einer "auf Gewalt basierenden Kultur", sowie das Fehlen repressiver oder ausbeuterischer Strukturen. Frieden wird hier also auch positiv definiert als "die Fähigkeit [...], Konflikte mit Empathie (= der Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Einstellung und Mentalität anderer Menschen einzufühlen), mit Gewaltlosigkeit und mit Kreativität zu bearbeiten." Demzufolge ist der Frieden nicht zuletzt eine Frage, der Kommunikation, des Einsatzes und der Investition.
Der Friedensgedanke in der Geschichte
Ursprünglich scheint der Friede nirgends als Normalzustand angesehen worden zu sein. Er musste "gestiftet" werden (vgl. den germanischrechtlichen Begriff der "Einfriedung").
Neuzeit
Der Gedanke des Friedens in der Neuzeit wurde maßgeblich geprägt durch die Aussagen des den Dreißigjährigen Krieg beschließenden Westfälischen Friedens von 1648. Dabei prägte Hugo Grotius (†1647) als maßgebliche Voraussetzung den Gedanken eines Völkerrechts innerhalb Europas, das die Anwendung von Gewalt zwischen den verschiedenen Konfessionen ausschließen sollte. Die rechtlichen und moralischen Prinzipien sollten prinzipielle und allgemein respektierte Gültigkeit erlangen, ohne Rücksicht auf die jeweilige Glaubensüberzeugung. ("Vom Recht des Krieges und des Friedens)" 1625.
Im 18. Jahrhundert entfaltete der Philosoph Immanuel Kant mit seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" 1795 entscheidende Ideen, aus denen sich einmal der Völkerbund (1918) und schließlich die Vereinten Nationen (1947) entwickeln sollten.
Es war Thomas Hobbes, der 1651 mit dem "Leviathan" innerstaatlich für alle Bürger gleiches Recht forderte. Der Staat brauche eine entsprechende Autorität, um dieses Recht gegen Privilegien Mächtiger (z.B. des Adels) und vor der Gewalt von Fanatikern zu schützen. Dieses Recht begründete er mit dem menschlichen Streben nach Sicherheit, Selbsterhaltung und Unabhängigkeit fremder Willkür. Diese Forderungen waren bahnbrechend, auch wenn sie die Möglichkeit staatlichen Machtmissbrauchs noch unterschätzt hatten.
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