Fronleichnam
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Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam (von althochdeutsch: fron Herr, liknam Leib; kirchenlat.: corpus christi), auch „Hochfest des Leibes und Blutes Christi“ genannt, bezeichnet das Fest im katholischen Festjahr, das am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest gefeiert wird (im Juni, der zweite Donnerstag nach Pfingsten). Der Donnerstag als Festtermin knüpft an den Gründonnerstag an, der wegen des stillen Charakters der Karwoche keine größere Festlichkeit erlaubt. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam an das Ende der österlichen Zeit gelegt.
Das Fest, ein Erinnerungsfest an die Einsetzung des Altarsakraments, wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. als allgemeines Kirchenfest zur Verehrung der Eucharistie eingeführt. Es feiert die Eucharistie als Opfer, Kommunion (Opferspeise) und als Motiv der Anbetung. Es ist also keines der Kirchenfeste, die eine christliche Umdeutung von überkommenen heidnischen oder jüdischen Hochtagen bedeuten.
Das Fest geht zurück auf eine Vision der später heilig gesprochenen Augustinernonne Juliana von Lüttich im Jahre 1209. Sie habe, so wird berichtet, beim Beten den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt gewesen sei. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond die Kirche bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Eucharistie-Sakraments.
Fronleichnam erhält durch die Prozession, bei der die Gläubigen hinter der Monstranz mit der Hostie herschreiten, ein besonderes Gepräge. In dieser Art wurde das Fest erstmals 1279 in Köln begangen.
Vor dem Hintergrund des mittelalterlichen Entstehens des Festes im Glaubensgefüge eines nachbiblischen katholischen Traditions- und Heiligenverständnisses ist nicht verwunderlich, dass der vormalige Augustinermönch Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das „schädlichste aller Feste“.
Er betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung. In der Orthodoxen Kirche ist die Zurschaustellung des eucharistischen Brotes unbekannt.
Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Als Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (z.B. der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten. Andererseits verzichteten die Katholiken in den Vereinigten Staaten oft auf solche Prozessionen als demonstrative Zeichen des Katholizismus um keine Kontroversen mit der mehrheitlich protestantischen Bevölkerung auszulösen.
Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des „wandernden Gottesvolks“ aus, dessen Mitte Christus, das „Brot des Lebens“, ist. Eine besondere Tradition kennt die Fronleichnamprozession auch als "Prozession zu Pferd" (Antlassritt).
Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie ausgewählten Gemeinden in Sachsen und Thüringen.
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