Güternahverkehr (Österreich)
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Einordnung: Straßenverkehr (Österreich)
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Güternahverkehr laut Güterbeförderungsgesetz wurde bis 1991 der Transport im Umkreis von 65 km mit LKW über 3,5 t bezeichnet. Alles was darüber lag wurde als Güterfernverkehr bezeichnet. Es war dazu eine eigene Konzession notwendig, diese Transporte durchzuführen.
Im Zuge der EU-Anpassung der Gesetze wurde dieser Begriff in den Gesetzen gestrichen. Umgangssprachlich wird er aber weiterhin verwendet.
Seitdem gibt es nur die Begriffe innerstaatlicher Güterverkehr und grenzüberschreitenden Güterverkehr
Siehe auch: Güterverkehr
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