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Güternahverkehr (Deutschland)

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Güternahverkehr ist eine Definition aus dem Güterkraftverkehrsgesetz die sich auf Gütertransport mit Fahrzeugen definierter Größe innerhalb eines Radiuses von 50 Kilometer um einen Standort verstand. Diese Definition ist heute nicht mehr gültig. Das Verteilen und Sammeln von einzelnen Gütern um den Standort einer Güterkraftverkehrsspedition, mit deren Sammelgutlager oder Logistikzentrum bezeichnet heute man als Nahverkehr und als Flächenverteilverkehr.

Das Verteilen von Frischwaren an Filialen von Handelsketten fällt ebenso darunter.

Siehe auch: Güterverkehr, Fernverkehr (Deutschland)





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