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Gasteiner Konvention

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Die Gasteiner Konvention vom 14. August 1865 zwischen Preußen und Österreich regelt die gemeinsame Herrschaft der Elbherzogtümer Schleswig und Holstein. Österreich verzichtet auf Lauenburg.

Nach dem Sieg im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 bestand zwischen den deutschen Großmächten Uneinigkeit über das Schicksal der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Die Österreicher wollten die Eigenständigkeit aufrechterhalten. Preußen wollten die Annexion. Schließlich kam es zu einem Kondominium der Herzogtümer. Bald kam es zu neuerlichen Spannungen zwischen Österreich und Preußen. In Bad Gastein erreichte schließlich der Ministerpräsident Otto von Bismarck mit dem Gesandten Österreichs in der Gasteiner Konvention eine Neuregelung der gemeinsamen Verwaltung. Danach erhielten beide Mächte die gemeinsame Oberhoheit über Schleswig und Holstein formal aufrecht. Preußen bekam die Verwaltung von Schleswig und Österreich die von Holstein. Preußen sicherte sich auch das Durchgangsrecht durch Holstein, da dieses zwischen Preußen und Schleswig eingekeilt war. Außerdem durfte Preußen einen Kanal durch Holstein bauen. Aber auch diese Regelung konnte den Ausbruch des Preussisch-Österreichischen Krieges 1866 nicht verhindern.

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