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Gebietshoheit

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Die Gebietshoheit, Exterritorialität erstreckt sich auf alle Personen (nicht nur Staatsangehörige) und Sachen im Inland, sie endet an der Staatsgrenze. Der Personalhoheit hingegen unterliegt nur die Staatsangehörigkeit, jedoch ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsort (Inland oder Ausland).

Für Staatsfremde schafft der Gaststaat kraft seiner Gebietshoheit meistens besondere Rechtsvorschriften (Fremdrecht).





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