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Gefährdungsbeurteilung

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Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf der Grundlage des deutschen Arbeitsschutzgesetzes infolge der Umsetzung europäische Richtlinien zum Arbeitsschutz.

Der Arbeitgeber muß grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen.

Hilfen gibt es bei den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht.

Weblinks







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