Gemeinde (Österreich)
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Die Gemeinde in Österreich ist die kleinste sich selbstverwaltende Einheit. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine Katastralgemeinde sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein.
Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.
Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.
| Inhaltsverzeichnis |
Gesetzliche Aufgaben
- Verwaltung der Gemeindefinanzen
- Brandschutz und Rettungswesen
- Straßenbau und Erhaltung der Gemeindestraßen (siehe Straßensystem in Österreich)
- Schulerhalter von Volks- und Hauptschule sowie Sonderschulen
- Meldewesen
- Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher, siehe Standesamt)
Freiwillige Aufgaben
- öffentliche Wasserleitung
- Kanalisation
- Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen
(Diese Aufzählung der Aufgaben ist nur ein Auszug)
Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht oft im Schulwesen (Schulgemeinde) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Kommunen zusammen.
Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.
Organe der Gemeinde sind:
- Die Gemeindevertretung, die in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Sie setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen.
- Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im selbständigen Wirkungsbereich. Er besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten (in Städten lautet deren Titel "Stadtrat").
- Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird abhängig von den Landesgesetzen entweder vom Gemeinderat oder ebenso in direkter Wahl gewählt. Direkt von den Bürgern wird er derzeit in den Bundesländern Burgenland und Tirol gewählt.
Gemeindewahlrecht
Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
- Er muss in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) haben.
- Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein.
- Derzeit muss ein Bürger das 18. Lebensjahr zum bekanntgegeben Stichtag vollendet haben.
- Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden.
Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf.
Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so hat er auch das passive Wahlrecht. Es kann nur Bundesländer-abhängig ein höheres Mindestalter vorgeschrieben sein.
Die Vertretung der Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund ist der Gemeindebund, bzw. bei den Städten der Städtebund
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerung nicht zusammen passte oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.
Gemeindetypen
- Die kleinste Einheit, die nicht selbständig ist, ist die Katastralgemeinde und daher zu einer größerer Gemeinde gehört, die die Aufgaben wahrnimmt.
- Die häufigste Form ist die Standardgemeinde, die entweder aus einer oder mehreren Katastralgemeinden besteht.
- Marktgemeinde
- Stadtgemeinde
Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.
Beispiele
- die kleinste Gemeinde ist Gramais in Tirol mit 59 Einwohnern
- die kleinste Stadtgemeinde ist Rattenberg in Tirol mit 436 Einwohnern
Gemeindename
Der Gemeindename ist in den meisten Fällen ident mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung. Vor allem wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleichgroßen Katastralgemeinden kommen vor. In vielen Fällen kann man aber den Gemeindenamen auf keiner Landkarte oder einer Ortstafel finden.
Beispiele
- Brand-Laaben: Die Gemeinde besteht aus den beiden Katastralgemeinde Brand und Laaben und noch einigen kleineren Orten zusätzlich.
- Wienerwald: Es gibt keinen gleichnamigen Ort nur die verschiedenen Katastralgemeinden Sulz im Wienerwald, Dornbach, Grub und Sittendorf, sowie die Orte Wöglerin, Gruberau,...
- Zwentendorf an der Donau: Die Katastralgemeinde selbst heißt nur Zwentendorf. Durch den Zusatz kann es leichter von anderen Gemeinden mit dem selben Namen Zwentendorf unterschieden werden.
Ort der Verwaltung
Üblicherweise findet die Verwaltung am Gemeindeamt statt. Bei Städten ist dies das Stadtamt. Das Gebäude wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinde als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet.
= Weblinks
- weitere Weblinks
=
- Österreichischer GemeindebundÖsterreichischer StädtebundSiehe auch: Politisches System Österreichs
- Suche nach Gemeinde (Österreich) Infos mit: Yahoo
