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Gemeinde (Österreich)

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Die Gemeinde in Österreich ist die kleinste sich selbstverwaltende Einheit. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine Katastralgemeinde sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein.

Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.

Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.

Inhaltsverzeichnis

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Gesetzliche Aufgaben

Freiwillige Aufgaben

(Diese Aufzählung der Aufgaben ist nur ein Auszug)

Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht oft im Schulwesen (Schulgemeinde) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Kommunen zusammen.

Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.

Organe der Gemeinde sind:

Gemeindewahlrecht

Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden.

Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf.

Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so hat er auch das passive Wahlrecht. Es kann nur Bundesländer-abhängig ein höheres Mindestalter vorgeschrieben sein.

Die Vertretung der Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund ist der Gemeindebund, bzw. bei den Städten der Städtebund

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerung nicht zusammen passte oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.

Gemeindetypen

Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.

Beispiele

Gemeindename

Der Gemeindename ist in den meisten Fällen ident mit dem Namen des größten Ortes. Im Zuge der verschiedenen Gemeindereformen können sie aber einen künstlichen, das heißt relativ neuen Namen erhalten haben, beispielsweise durch Anhängen einer Zusatzinformation zur leichteren Lokalisierung. Vor allem wenn es sich um einen häufigeren Ortsnamen handelt. Auch Doppelnamen von zwei gleichgroßen Katastralgemeinden kommen vor. In vielen Fällen kann man aber den Gemeindenamen auf keiner Landkarte oder einer Ortstafel finden.

Beispiele

Ort der Verwaltung

Üblicherweise findet die Verwaltung am Gemeindeamt statt. Bei Städten ist dies das Stadtamt. Das Gebäude wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinde als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet.

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Info Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Ursprungsartikel Gemeinde (Österreich) aus der Wiki pedia und er steht unter der GNU-Lizenz link fuer freie Dokumentation, eine Autoren-Liste ist ebenfalls verfuegbar.