Gemeindefreies Gebiet
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Ein Gemeindefreies Gebiet ist ein Ausdruck aus dem deutschen Verwaltungsrecht und bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen etc.). Sie befinden sich entweder im Eigentum des Bundeslandes, in dem sie liegen, oder im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Einige Gemeindefreie Gebiete sind auch bewohnt. Hierzu zählt z.B. der Gutsbezirk Münsingen im Landkreis Reutlingen in Baden-Württemberg.
Bewohnte gemeindefreie Gebiete sind mit einer Gemeinde vergleichbar, haben jedoch keine eigene Gemeindevertretung. Als "Oberhaupt" haben sie lediglich einen Gebiets- oder Bezirksvorsteher.
In Österreich und in der Schweiz gibt es keine gemeindefreien Gebiete.
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