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Gemeinderat

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Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung, in Städten auch als Stadtrat oder Ratsversammlung bezeichnet, ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan einer Gemeinde (siehe auch Stadtvertretung).

Trotz der Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat in den meisten Fällen um einen Teil der Exekutive; eine Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Wien, die gleichzeitig Parlament des Bundeslandes sind.

Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. Im Gegensatz hierzu führt der Bürgermeister, der oft auch der Vorsitzende des Gemeinderats ist, die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Größe des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie variiert zwischen 20 und über 90 Mitgliedern.

Der Gemeinderat wird in Wahlen von den Bürgern bestimmt, an denen politische Parteien und Wählergemeinschaften teilnehmen; innerhalb der EU besitzen hierbei auch Unionsbürger das aktive und passive Wahlrecht.

In Österreich, in der Schweiz und in Süddeutschland wird auch das einzelne Mitglied eines Gemeinderates als Gemeinderat bezeichnet, obwohl er eigentlich ein Mandatar des Gemeinderates ist.

Auch in Kirchengemeinden gibt es einen Gemeinderat, der üblicherweise Kirchengemeinderat heißt.

Weblinks



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--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)







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