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Gemeindeverband

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Zu einem Gemeindeverband zählen alle Gebietskörperschaften, deren Mitglieder Gemeinden, Gemeindeverbände oder deren jeweilige Einwohner sind und die in kommunaler Selbstverwaltung gebietsbezogen durch Gesetz übertragene kommunale Aufgaben übernehmen.

Im besonderen zählen hierzu die Landkreise. Der Gemeindeverband wird abgegrenzt zu anderen Formen der Erfüllung kommunaler Aufgaben, die sich nicht auf ein Gebiet sondern lediglich auf eine bestimmte Aufgabe erstrecken. Beispiel für gemeinsame Aufgabenwahrnehmung: mehrere Kommunen gründen einen Zweckverband z.B. zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung oder um eine Volkshochschule zu betreiben.

Dieser Formen kommunaler Kooperation begründen keinen Gemeindeverband, da lediglich eine Aufgabe gemeinsam erledigt wird. Der Zweckverband steht damit auch nicht unter dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der kommunalen Selbstverwaltung.

Siehe auch: Amt, Gemeinde, Kommunalrecht, kommunale Selbstverwaltung

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
--InfoG 17:21, 24. Mär 2005 (CET)






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